Spanngurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei:
Beschädigungen am Gurtband
- bei Garnbrüchen durch übermäßigen Verschleiß
- Garneinschnitten (mehr als 10% an der Webkante)
- anderen bedenklichen Beschädigungen
- fehlenden und unleserlichen Kennzeichnungen
- Beschädigung der Verbindungen (Naht)
- Verformung durch Wärmeeinfluss
- Schäden infolge aggressiver Stoffe (Chemikalien)
Beschädigungen an der Ratsche
- Verschleiß an den Zahnkränzen
- gebrochener Spannhebel
- Verformungen des Spannelementes an der Schlitzwelle des Transportschiebers
Beschädigungen am Haken
- Aufweitung des Hakens um mehr als 5%
- Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung
Beschädigungen der Kennzeichnung
- fehlendes Gurt-Label (Etikett)
- wenn Daten auf dem Etikett nicht mehr lesbar sind
Sonstige Hinweise zu Spanngurten / Zurrmittel
- Zurrmittel sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu
kontrollieren. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. - im Zweifelsfall dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen
- beschädigte Spanngurte dürfen nur von sachkundigen Personen repariert werden
- bei scharfkantigen Ladegütern müssen geeignete Kantenschutzwinkel / Kantenschützer / Kantenschoner / Kantengleiter / Kantenschutz / Kantenschutz-Platten zum Schutz des Spanngurtes vor Beschädigungen eingesetzt werden
- rutschhemmende Materialien (z.B. Antirutschmatten) sind als Kantenschutz / Kantenschoner nicht geeignet
- eine optimale Ladungssicherung erreichen Sie durch den Einsatz von Antirutschmatten + Kantenschutzwinkel + Zurrgurten
Fundstellen zu Rechtsquellen:
- DIN EN 12195-2
Ladungssicherheit auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit - Teil 2:
Zurrgurte aus Chemiefasern - VDI 2700 Blatt 3.1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Gebrauchsanleitung für
Zurrmittel
Merkblatt zur Ladungssicherung: Ablegereife von Zurrgurten (Spanngurten)
Hier können Sie das Merkblatt der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und des BGL herunterladen ...
www.bgl-ev.de/images/downloads/programme/merkblatt_ablegereife.pdf
Stand: Februar 2009, Quelle:
© Herausgeber:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
60487 Frankfurt/Main und
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
22765 Hamburg
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