Zurrgurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei
Beschädigungen am Gurtband
- bei Garnbrüchen durch übermäßigen Verschleiß
- Garneinschnitten (mehr als 10% der Breite an der Webkante)
- anderen bedenklichen Beschädigungen
- fehlenden und unleserlichen Kennzeichnungen
- Beschädigung tragender Nähte
- Verformung durch Wärmeeinfluss
- Schäden infolge aggressiver Stoffe (Chemikalien)
Beschädigungen an der Ratsche
- Verschleiß an den Zahnkränzen
- krumme Ratschen
- gebrochener Spannhebel
- Verformungen des Spannelementes an der Schlitzwelle des Transportschiebers
Beschädigungen am Haken
- Aufweitung des Hakens um mehr als 5%
- Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung
Beschädigungen der Kennzeichnung
- fehlendes Gurt-Label (Etikett)
- wenn Daten auf dem Etikett nicht mehr lesbar sind
Sonstige Hinweise zu Zurrgurten / Zurrmittel
- Zurrmittel sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu
kontrollieren. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. - im Zweifelsfall dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen
- beschädigte Zurrgurte dürfen nur von sachkundigen Personen repariert werden
- bei scharfkantigen Ladegütern müssen geeignete Kantenschutzwinkel / Kantenschützer / Kantenschoner / Kantengleiter / Kantenschutz / Kantenschutz-Platten zum Schutz des Zurrgurtes vor Beschädigungen eingesetzt werden
- rutschhemmende Materialien (z.B. Antirutschmatten) sind als Kantenschutz / Kantenschoner nicht geeignet
- eine optimale Ladungssicherung erreichen Sie durch den Einsatz von Antirutschmatten + Kantenschutzwinkel + Zurrgurten
Fundstellen zu Rechtsquellen:
- DIN EN 12195-2
Ladungssicherheit auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit - Teil 2:
Zurrgurte aus Chemiefasern - VDI 2700 Blatt 3.1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Gebrauchsanleitung für
Zurrmittel
Merkblatt zur Ladungssicherung: Ablegereife von Zurrgurten
Hier können Sie das Merkblatt der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und des BGL herunterladen ...
www.bgl-ev.de/images/downloads/programme/merkblatt_ablegereife.pdf
Stand: Februar 2009, Quelle:
© Herausgeber:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
60487 Frankfurt/Main und
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
22765 Hamburg
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und
Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Herausgeber gestattet. Dies gilt insbesondere für Übersetzungen, Mikroverfilmung und
die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden; eine rechtliche Gewähr für die
Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.