Ratgeber

  1. VDI 2700

    VDI 2700 Blatt 1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Ausbildung und Ausbildungsinhalte Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 1 Ausgabedatum 2005-03 ist Wegweiser und Messlatte für Ausbilder der Ladungssicherung. Der Leitgedanke, ein hohes Qualitätsniveau der Ausbildung zu gewährleisten, wird mit der Richtlinie VDI 2700 Blatt 1 „Ausbildung und Ausbildungsinhalte" konsequent auf die Ausbilder ausgedehnt. Sie legt die Anforderungen und Merkmale an den Ausbilder und die Ausbildungsinhalte fest, um die Qualität der Ausbildung im Bereich der Ladungssicherung weiter zu verbessern und festzuschreiben. Dem Schulungsanbieter dient die Richtlinie als Wegweiser und Messlatte für das Überprüfen seiner Lehrinhalte und seines Wissens. Ausbilder können vor einem VDI-Expertengremium eine Prüfung ablegen, die sie als „Ausbilder für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700 Blatt 1" ausweist und Voraussetzung für eine freiwillige Registrierung beim VDI ist. Dieses Qualitätssiegel dokumentiert dem Ausbilder einen hohen Ausbildungsstandard und hilft dem Schulungssuchenden einen Ausbilder auszuwählen, der eine qualitativ hochwertige, fachkundige Schulung anbietet. Eine professionelle und hochwertige Ausbildung trägt nicht nur dazu bei, Gefahren für Menschen zu vermeiden, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile.Transportschäden und daraus resultierende Lieferverzögerungen lassen sich minimieren, die Gefahr, dass wichtige Aufträge verloren gehen oder Versicherer eine Schadensregulierung ablehnen, sinkt. VDI 2700 Blatt 2 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Zurrkräfte Mit der Richtlinie VDI 2700 Blatt 2 ist die bisherige Richtlinie VDI 2702 redaktionell überarbeitet worden und als deutsch/englische Fassung nun auch international anwendbar. Die Richtlinie VDI 2702, Ausgabe vom Mai 1990, wurde mit Erscheinen der Richtlinie VDI 2700 Blatt 2 zurückgezogen. Die jährliche Unfallstatistik des Straßenverkehrs, an der auch deutsche und ausländische Lastkraftwagen beteiligt sind, fordert die Verringerung des Risikofaktors ‘Ladungssicherung'. Ladungen müssen sicher gestaut bzw. verzurrt werden. Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 2 zeigt für die gängigsten Stückgutformen der Ladungsgüter Rechenbeispiele für das Verzurren. Sie verdeutlicht, welchen Kräften die Zurrmittel, Spannmittel und ihre Verankerungen am Fahrzeug standhalten müssen. Aus diesen Beispielen können Berechnungen für anders geartete Ladungsgüter abgeleitet werden. VDI 2700 Blatt 3.2 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.2 Ausgabedatum 2006-09 gibt Informationen über die umfangreiche Auswahl von Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen und Wechselbehältern im Straßengüterverkehr. Weiterhin wird deren Anwendung beschrieben und anhand von umfangreichem Bildmaterial praktische Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt.Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.2 umfasst den Bereich der Einrichtungen zur Ladungssicherung.Hierunter werden in der Ladefläche oder im sonstigen Fahrzeugaufbau integrierte Bauteile verstanden, mit denen die Ladung direkt fixiert wird oder an denen Zurrmittel oder Hilfsmittel zur Ladungssicherung befestigt werden können. Weiterhin erläutert die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.2 eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung, mit denen die Ladung auf der Ladefläche fixiert wird oder mit denen Zwischenräume zwischen einzelnen Ladegütern ausgefüllt werden können. Die Auswahl und die praktischen Beschreibungen der Einsatzmöglichkeiten der in der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.2 behandelten Beispiele bietet dem Anwender die Möglichkeit, sich über deren unterschiedliche Wirkungsweisen, baulichen Voraussetzungen und zum Teil auch Einsatzgrenzen zu informieren.Dieses Wissen bringt ein hohes Maß an Sicherheit, mindert Transportschäden am Ladegut und trägt somit unmittelbar zur Unfall- und Schadensvermeidung bei. VDI 2700 Blatt 4 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Lastverteilungsplan Der überarbeitete Richtlinienentwurf VDI 2700 Blatt 4, Ausgabedatum 2008-09 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Lastverteilungsplan" erklärt das Erstellen von Lastverteilungsplänen für das Beladen von Lkw, Anhänger (Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhänger), Sattelkraftfahrzeugen (Sattelanhänger) sowie Spezialfahrzeugen. Sie beinhaltet nun auch einen dreidimensionalen Lastverteilungsplan (in 3D) und ist bestimmt für Verlader, Fahrer und Fahrzeughalter. Eine ordnungsgemäße Lastenverteilung vermeidet, dass eine Überschreitung der zulässigen Achslasten bzw. eine Unterschreitung der Mindestlenkachslast bzw. Mindestantriebsachslast vermieden wird, um beim Transport die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Über die damit verbundenen Sicherheitsaspekte hinaus beugt dies auch einem erhöhten Verschleiß am Fahrzeug vor. Hilfestellung bei der Einhaltung der zulässigen Achslasten und der Mindestachslasten gibt der Lastverteilungsplan in 3D, aus dem man die notwendigen Informationen entnehmen kann. Der Entwurf der Richtlinie VDI 2700 Blatt 4 „Lastverteilungsplan" ergänzt die bereits in der Praxis eingeführte Richtlinie VDI 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen". VDI 2700 Blatt 7 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Ladungssicherung im kombinierten Ladungsverkehr (KLV) Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 7 Ausgabedatum 2000-07 ersetzt den Entwurf VDI 2707 von Mai 1998 und beschreibt die Besonderheiten im kombinierten Ladungsverkehr "Straße / Schiene". Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 7 gibt Hinweise auf Transportbeanspruchungen und Anforderungen an die Transportgefäße sowie auf die Ladungssicherung Weitere Einzelheiten zur Ladungssicherung beim Kombinierten Verkehr sind in der Richtlinie VDI 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" und den Verladerichtlinien der Bahnen enthalten. Die korrekte Bemessung und Umsetzung von Ladungssicherungsmaßnahmen muss in jedem Einzelfall festgelegt werden. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI). vdi.de Neue VDI-Richtlinie VDI 2700 Blatt 10 zur Ladungssicherung für Betonteile In Arbeit befindet sich die neue Richtlinie zur Ladungssicherung für die Bereiche paketierfähige palettierte Betonwaren, Beton-Rohre und Beton-Schachtbauteile sowie Betonbauteile wie Beton-Decken, Beton-Wände und Beton-Fertigplatten. Auch ohne dass ein Unfall passiert wäre, stellt sich in der Praxis häufiger die Frage, ob im konkreten Falle eine Ladung korrekt gesichert ist oder nicht, nämlich bei den routinemäßigen Lkw-Kontrollen der Ladungssicherung durch die Polizei. Der Interpretationsspielraum war dabei für Betonwaren und Betonfertigteile eher groß. Erschwerend kommt hinzu, dass das Polizeiwesen Ländersache ist. Was in Nordrhein-Westfalen gerade noch bei Kontrollen der Ladunssicherung durchgeht, kann in Niedersachsen möglicherweise beanstandet werden. Angesichts des gewachsenen Aktionsradius ihrer Lieferungen haben die Beton- und Fertigwerke ein vitales Interesse an einer länderübergreifenden Rechtssicherheit bei der Ladungssicherung. Auf Initiative des BDB - Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V. hat sich im Jahr 2006 ein Arbeitskreis Ladungssicherung konstituiert mit dem Ziel, eine übergreifende Richtlinie zu erarbeiten. Die Richtlinie wird drei Bereiche umfassen: Paketierfähige palettierte Betonwaren Betonrohre- und Beton-Schachtbauteile flächenartige Betonbauteile, d. h. Betondecken und Betonwände In mehreren Projektgruppensitzungen entstand ein erster Richtlinien-Entwurf für Beton-Deckenplatten und BetonWand-Fertigplatten. Mit diesem Arbeitsergebnis gelang der Schulterschluss mit dem VDI Verein Deutscher Ingenieure, einem wesentlichen Träger der deutschen Richtlinienarbeit zur Ladungssicherung. Zurzeit laufen die Arbeiten an einer neuen Richtlinie „VDI 2007 Blatt 10 - Ladungssicherung von Betonfertigteilen". Die Leitung der Arbeitsgruppe für die Erstellung des Teils 3 (Decken und Wände) der Richtlinie liegt bei der Syspro-Gruppe. Weitere Teilnehmer der Arbeitsgruppe kommen von der Universität Dortmund, der FDB Fachvereinigung Deutsche Betonfertigteile, Bonn, und von fünf Fertigteilwerken. Auch Transportunternehmer und Hersteller von Antirutschmatten arbeiten in der Gruppe mit. Parallel zu dieser Richtlinienarbeit hat die Syspro-Gruppe eine konzertierte Aktion mit Vertretern der Polizei in mehreren Bundesländern ins Leben gerufen. Ziel ist Harmonisierung des Transports über mehrere Kreis- bzw. Ländergrenzen hinweg. In Zusammenarbeit mit der DEKRA ist die nunmehr vorliegende Ladeempfehlung entstanden, die mit wenig Text auskommt und stattdessen Bilder sprechen lässt. Quelle: Syspro-Gruppe Betonbauteile e. V. VDI 2700 Blatt 12 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Ladungssicherung von Getränkeprodukten Getränkeprodukte werden häufig unter Zeit- und Kostendruck verladen. Dies geschieht oft zu Lasten der Ladungssicherung. Dabei sind insbesondere Getränkekisten eine sehr tückische Ladung und die richtige Sicherung dient sowohl dem Schutz des Fahrzeugführers und des Fahrzeugs als auch dem schadensfreien Transport des Gutes. Mit dem Entwurf der Richtlinie VDI 2700 Blatt 12 gibt die VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) im Mai 2006 ein Regelwerk heraus, das die Ladungssicherung von Getränkeprodukten ...auf Straßenfahrzeugen beschreibt. Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 12 beruht auf wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und Versuchen, die auch Fahrversuche mit Lkw und Anhängern beinhalten. Diese umfassten das Gesamtsystem Straße, Fahrzeug, Ladungssicherungsmittel und Ladegut in den am häufigsten anzutreffenden Kombinationen von Fahrzeugen, Fahrzeugböden, Fahrzeugaufbauten, Ladegütern und Sicherungsmitteln. Bei intermodalen Transporten, z.B. im kombinierten Ladungsverkehr mit der Bahn, dem Binnen- oder dem Seeschiff können für die Ladungssicherung andere Regelwerke gelten. Gegebenenfalls muss die Ladung beim Übergang auf einen anderen Verkehrsträger anforderungsgerecht nachgesichert werden. Online-Bestellungen und weitere Informationen sind unter www.vdi.de/richtlinien oder http://www.beuth.de/ möglich. Quelle: Verein Deutscher Ingeniere e.V. (VDI). vdi.de VDI 2700 Blatt 13 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Großraum- und Schwertransporte Im September 2008 veröffentlichte der VDI mit der VDI 2700 Blatt 13 eine neue Richtlinie, die Anleitungen und Hinweise zur Ladungssicherung unter den Besonderheiten des Großraum- und Schwertransports gibt. Sowohl die Fahrzeuge als auch die Ladegüter müssen über Einrichtungen verfügen, die den besonders hohen Anforderungen in Bezug auf die Ladungssicherung in diesem Transportsegment gerecht werden. Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 13 rückt die Transportprozessplanung in den Vordergrund. Sie liefert dazu eine Checkliste mit Datenblatt, in der die jeweiligen Beladeanweisungen und Sicherungsanweisungen dokumentiert werden können. Die Anwendung der Checkliste zur Ladungssicherung ist an Hand eines Beispiels gut nachvollziehbar. Die Checkliste zur Ladungssicherung gibt weiterhin Hinweise zu notwendigen Maßnahmen beim Transport von Ladegütern, die einen so hohen Schwerpunkt oder eine so hohe Masse besitzen, dass das Fahrzeug nicht mehr in der Lage ist, die sich aus den üblichen Verkehrsbedingungen ergebenen Kräfte sicher aufzunehmen. Ladegüter, die entweder überdimensionale Abmaße oder eine extrem hohe Ladungsmasse besitzen sowie nicht teilbar sind oder alle drei Faktoren in sich vereinen, kennzeichnen den Großraum- und Schwertransport. Daraus ergibt sich, dass der Absender (Hersteller oder Besitzer) des Ladegutes und der Frachtführer bei der Vorbereitung eines Transportes eng zusammen arbeiten müssen. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI): vdi.de   VDI 2700 Blatt 15 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Rutschhemmende Materialien Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Rutschhemmende Materialien" mit Ausgabedatum Mai 2009, beinhaltet Empfehlungen zur Verwendung von Antirutschmatten / Anti-Rutsch-Matten und ...anderen rutschhemmend ausgerüsteten Materialien. Die neue VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 nennt grundlegende Unterschiede der verschiedenen Reibungsarten und beschreibt wichtige technologische Eigenschaften der verschiedenen Materialien, z. B. Verformungsverhalten und Eindrückverhalten oder Dehnung. Es werden Aussagen zur Handhabung, Prüfung und Ablegereife der verschiedenen Materialien gemacht. Quelle: Verein Deutscher Ingeniere e.V. (VDI). vdi.de   VDI 2700 Blatt 16 Ladungssicherheit bei Kleintransportern VDI-Richtlinie des Monats April 2008, Ladungssicherheit bei Kleintransportern Schwere Unfälle mit Kleintransportern nehmen auf deutschen Straßen deutlich zu. Häufig ist zu hohe Geschwindigkeit eine der Ursachen dafür, andere Unfälle sind auf nicht ausreichend gesicherte Ladung zurückzuführen. Oft sind sich Betrieb und Fahrer nicht bewusst, welche Gefahr von ungesicherter Ladung ...ausgeht. Der Entwurf der neuen Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 „Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM)" gibt Anleitungen und Hinweise zu geeigneten Verfahren und Methoden zur Ladungssicherung in Kastenwagen, auf Transportern mit einer offenen Ladefläche und auf mitgeführten Anhängern. Im Rahmen dieser Richtlinie werden ausschließlich Fahrzeuge mit einer zGM bis 7,5 t mit und ohne Anhänger betrachtet, die für den Gütertransport eingesetzt werden. Nicht unter die Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 fallen Nutzfahrzeug-Kombi, Mehrzweck-Personenkraftwagen, Pkw-Kombi und Pkw gemäß DIN 70010:2001, in denen Personen oder deren Gepäck befördert werden. Gleichwohl muss auch in diesen Fahrzeugen die Ladung gesichert werden. Werden diese Fahrzeuge für gewerbliche Tätigkeiten eingesetzt, sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorzusehen. Ladungssicherung ist also auch hier angesagt. Pkw und Pkw-Kombi, in denen Ladung transportiert wird, müssen, wenn sie dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge" (BGV D 29) unterliegen, Rückhalteeinrichtungen haben. Belastbarkeit und Anbringung sind geregelt in der DIN 75410-2. Aufgrund der Fahreigenschaften der Fahrzeuge kleiner 3,5 t zGM, werden höhere Rückhaltekräfte für die Ladungssicherung als bei Lkw gefordert. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI). vdi.de   VDI 2700 Blatt 17 Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 17 (Entwurf), Ausgabedatum 2007-09, gibt Fahrern, Unternehmern und Gutachtern Beurteilungs- und Praxishilfen für die Ladungssicherung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern auf Straßenfahrzeugen und deren Anhängern. Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 17 konkretisiert die Anforderungen der Richtlinie VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" für Fahrzeuge, bei denen die Ladungssicherung ...nicht durch den Fahrzeugbau und entsprechend ausgeführte Ladungsträger vorgegeben ist. Neben den grundlegenden Systembeschreibungen enthält die Richtlinie VDI 2700 Blatt 17 eine Aufreihung verschiedener Sicherungstechniken und deren Kombinationen mit den erforderlichen Rahmenbedingungen und den entsprechenden Hinweisen zu deren Wirksamkeit und Praktikabilität. Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 17 soll die Beurteilung bestehender Praktiken für den Anwender erleichtern und Grundlagen für die Einführung neuer Vorgehensweisen bieten. Sie leistet damit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Rechtssicherheit für Anwender von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern. Quelle: Verein Deutscher Ingeniere e.V. (VDI). vdi.de Ähnliche Beiträge Ladungssicherung PKW Ladungssicherung Kopflashing Marotech GmbH setzt auf Solarenergie und… Allgemein

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  2. Halterpflichten

    Insbesondere sind für den Halter u. a. die §§ 30 und 31 StVZO wichtig: § 30 StVZO - Beschaffenheit der Fahrzeuge § 30 der StVZO bestimmt u. a., dass Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. Das bedeutet, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen nach Bauart und Ausrüstung entsprechen und sich in einem Zustand befinden muss, wie er im Hinblick auf die Verkehrsicherheit und die Pflicht, Schäden und Belästigungen anderer zu vermeiden, erforderlich ist. § 31 StVZO - Verantwortung für den Betrieb der FahrzeugeDer Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer des Fahrzeuges nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit durch die Ladung oder die Besetzung leidet. Der § 31 StVZO verpflichtet den Fahrzeughalter dafür zu sorgen, dass nur geeignete Fahrzeuge (das bezieht sich auch auf die Ausrüstung ) und geeignetes Fahrpersonal eingesetzt werden. Der Halter ist zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Erfüllung der Kontrollpflicht durch den Halter selbst oder durch qualifiziertes Personal wie z. B. Fuhrparkleiter.     Ähnliche Beiträge Holzladung Halter Ladungssicherung, Verkehrssicherheit, Fallschutz,… VDI 2700

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  3. Zurrmittel

    Zurrmittel ist der Sammelbegriff für Zurrgurte, Zurrketten und Zurrdrahtseile. Ein Zurrmittel setzt sich üblicherweise zusammen aus dem Spannmittel (Gurt, Rundstahlkette oder Drahtseil), einem Spannelement und zwei Verbindungselementen. Weitere Info´s siehe im Lasiportal unter < Ladungssicherung > Grundwissen >Hilfsmittel der Lasi > Zurrmittel ...     Hinweise zum Einsatz von Zurrmitteln: Zurrmittel sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zukontrollieren. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. im Zweifelsfall dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen Zurrmittel müssen ein Kennzeichnungsetikett haben, auf dem u.a. Angaben über Hersteller, zulässige Zurrkraft (Höchstzugkraft LC in daN), STF (Vorspannkraft) und SHF (Handkraft) angegeben sind fehlt z.B. die STF-Kennzeichnung, ist das Zurrmittel nicht zum Niederzurren geeignet Zurrmittel dürfen nicht zum Heben verwendet werden nach Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 dürfen Gurte nicht zusammengeknotet werden Spannelemente und Verbindungselemente dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden an Spannelementen dürfen zum Erreichen höherer Vorspannkräfte keine zusätzlichen Verlängerungen benutzt werden spannen Sie Zurrmittel nicht über scharfe Kanten, setzen Sie Kantenschützer, Kantenschutz, Kantenschutzwinkel oder Kantenschutz-Platten ein überprüfen Sie die Ladungssicherung nach angemessener Fahrstrecke und sichern Sie gegebenenfalls nach vor dem Öffnen von Zurrmitteln ist sicherzustellen, dass die Ladung auch ohne die Zurrmittel noch sicher steht und die Mitarbeiter nicht durch herunterfallende Ladung gefährdet werden können Eine optimale Ladungssicherung erreichen Sie durch den Einsatz vonAntirutschmatten+ Kantenschutzwinkeln+ Zurrmitteln     Ähnliche Beiträge Vorspannkraft berechnen Niederzurren Zurrketten Zurrgurt

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  4. Vorspannkraft

    Vorspannkraft STF     Die Vorspannkraft STF  wird beim Niederzurren des Zurrgurtes über die Handkraft SHF erzeugt. Mit dieser Vorspannkraft wird das Ladegut auf die Ladefläche gedrückt und erhöht die Reibungskraft zwischen Ladegut und Ladefläche. Wie erfahre ich, welche maximale Vorspannkraft bei einem Zurrgurt erreicht werden kann? Antwort: Es steht auf dem angenähten Label der einzelnen Zurrgurt-Teile.  Zur Ladungssicherung dürfen beim Niederzurren nur solche Zurrgurte / Spanngurte eingesetzt werden, die auch entsprechend mit dem "STF-Wert" gekennzeichnet sind:  Kennzeichnungen auf dem Label ZurrgurtSHF = Standard Hand Force Normale Handkraft = 50 daN - die der Anwender aufbringen muss, um dieSTF = Standard Tension ForceNormale Vorspannkraft der Ratsche zu erreichen,hier 300 daNLC   = Aufnehmbare Kraft im geraden Zug,hier 2500 daN Zurrgurte müssen gekennzeichnet sein. Bei einem zweiteiligen Zurrgurt muss sowohl das Losende (Zurrgurt / Spanngurt) als auch das Festende (Zurrgurt mit Ratsche / Spannelement) gekennzeichnet sein. Diese Zurrgurt-Teile müssen die gleiche Zurrkraft aufnehmen können. Der Hersteller muss dem Anwender eine Bedienungsanleitung mitliefern. Dies kann z. B. durch Aufnäher (Label) erfolgen.Fehlt die Kennzeichnung auf dem Zurrgurt oder ist es nicht mehr lesbar, so ist die Ablegereife beim Zurrgurt erreicht. Der Zurrgurt darf nicht mehr eingesetzt werden. Zur Ladungssicherung werden unterschiedliche Ratschen-Typen eingesetzt, die unterschiedliche Vorspannkräfte erreichen: Standard-Ratsche             = 250 bis    350 daN Vorspannkraft  ERGO-Langhebelratsche = 500 bis 1000 daN Vorspannkraft Die Größe der eingebrachten Vorspannkraft bestimmt neben den Antirutschmatten die Anzahl der notwendigen Zurrgurte entscheidend mit.Der Vorteil von ERGO-Langhebelratschen beim Niederzurren ist, dass man sie von oben nach unten ziehen kann und durch die höhere Vorspannkraft bis zu 70 % weniger Zurrgurte / Spanngurte benötigt. Wie kann ich die angelegte Vorspannkraft prüfen? Antwort: Durch ein Vorspannkraft-Messgerät Hat man kein Vorspannkraft-Messgerät, kann man sich mit dem Fingertest helfen. Der Zurrgurt muss "klingen" wie eine Gitarrensaite. Und denken Sie daran, dass der Fahrer verpflichtet ist, die Vorspannung auch während der Fahrtstrecke zu prüfen. Fehlt die entsprechende Vorspannkraft und der Zurrgurt / Spanngurt ist zu locker, liegt eine mangelhafte Ladungssicherung vor und es gibt bei Kontrollen eine Anzeige.     Ähnliche Beiträge Niederzurren Zurrgurt Spanngurt VDI 2700

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  5. Vorspannkraft berechnen

    Die Berechnung der erforderlichen Vorspannkraft (STF bzw. FV) zur Ladungssicherung für die Sicherungsart des Niederzurrens ergibt sich aus der VDI-Richtlinie 2702. Formeln zur Berechnung der Ladungssicherung: Hinweis: Der Beschleunigungsfaktor bei der Ladungssicherung wird in allen anderen Regelwerken und Richtlinien immer mit cx bzw. cy bestimmt. Wir haben uns deshalb aus definitionshygienischen Gründen entschlossen, "a" durch "cx,y" zu ersetzen. Der Gesamtvorspannkraft beim Niederzurren: FV =  ((cx,y - µ) : µ) x FG Der Gesamtvorspannkraft beim Niederzurren bei einem Zurrwinkel ? unter 83°: FV =  ((cx,y - µ) : (µ x sin ?)) x FG Da die Formeln der VDI-Richtlinie 2700 sehr umfangreich sind, gestalten sich die Berechnungen für die Ladungssicherung teilweise sehr schwierig. Mit einer vereinfachten Formel gelingt es aber ebenso, die erforderlichen Werte für Zurrwinkel von 90° bis minimal 83° zu berechnen. Die Formeln FV = Vorspannkraft (neu auch STF):Vorspannkraft, die zur Sicherung der gesamten Ladung erforderlich ist.. a ersetzt durch cx,y = Beschleunigung:Die Beschleunigung ist festgelegt und beträgt nach vorne 0,8 FG sowie zur Seite und nach hinten 0,5 FG. µ = Gleit-Reibbeiwert:Der Gleit-Reibbeiwert wird aus der Tabelle der VDI-Richtlinie 2700 abgeleitet und ggf. realistisch eingegrenzt.. FG = Ladungsgewicht in kg Beispielrechnungen Ladungssicherung: 1.)  Ohne Antirutschmatten FG=10.000 kg / cx i.FR =0,8 / µ=0,2  ergibt   Fv = 6.000 daN 10.000 daN entspricht 10.000 kg - 2.000 daN (da nur 80% des Gewichtes in FR gesichert werden) - 2.000 daN (da die Reibung von µ=0,2 ja 2.000 kg sichert)   6.000 daN (sind noch 6.000 kg ungesichert) K-Faktor = 1,8 Die ungesicherten 6.000 kg (6.000 daN) müssen noch gesichert werden. Dies kann z. B. durch Zurrgurte im Niederzurrverfahren geschehen. Die Anzahl der Gurte für eine ausreichende Ladungssicherung berechnet sich wie folgt: 55 einfache Zurrgurte                     a. 300 daN, oder 37 Zurrgurte mit ERGO-Ratsche  a. 450 daN 2.)  Mit Antirutschmatten µ = 0,6 FG=10.000 kg / cx i.FR =0,8 / µ=0,6  ergibt   Fv =   2.000 daN 10.000 daN entspricht 10.000 kg - 2.000 daN (da nur 80% des Gewichtes in FR gesichert werden) - 6.000 daN (da die Reibung von µ=0,6 ja 6.000 kg sichert)   2.000 daN (sind noch 2.000 kg ungesichert) K-Faktor = 1,8 Auch hier können die ungesicherten 2.000 kg (daN) im Niederzurrverfahren gesichert werden: 7 einfache Zurrgurte                     a. 300 daN, oder 5 Zurrgurte mit ERGO-Ratsche  a. 450 daN 3.)  Mit Antirutschmatten µ = 0,77 (z. B. MT Premium von MAROTECH) FG=10.000 kg / cx i.FR =0,8 / µ=0,77  ergibt   Fv =   300 daN 10.000 daN entspricht 10.000 kg - 2.000 daN (da nur 80% des Gewichtes in FR gesichert werden) - 7.700 daN (da die Reibung von µ=0,77 ja 7.700 kg sichert)   300 daN (sind noch 300 kg ungesichert) K-Faktor = 1,8 Auch hier können die ungesicherten 300 kg (daN) im Niederzurrverfahren gesichert werden: 2 einfache Zurrgurte                     a. 300 daN(Damit sich die Ladung nicht verdrehen kann, sind zwei Zurrgurte zu verwenden) Anhand der Berechnungsbeispiele können Sie ersehen, dass durch hochwertige Antirutschmatten von MAROTECH enorm viele Zurrgurte eingespart werden können. Dies bedeutet deutlich weniger Rüstzeit bei der Verladung. Nicht nur das Anbringen der Zurrgurte kostet Zeit, sondern auch das Aufrollen der Zurrgurte nach dem Abladen.  Nun kommt der Einkäufer ins grübeln, ob er für die Ladungssicherung lieber ein paar Cent für billige Antirutschmatten sparen soll oder der Versandleiter mehr Zeit spart, wo es dann schon ein paar EURO's sind. Ähnliche Beiträge Zurrwinkel Ladungssicherung, Verkehrssicherheit, Fallschutz,… Vorspannkraft Ladungssicherung LKW

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  6. Verantwortliche

    Verantwortliche für die Ladungssicherung     Absender Absender ist, wer mit dem Beförderer einen Beförderungsvertrag abschliesst. Wird kein Beförderungsvertrag abgeschlossen, so gilt der Beförderer als Absender. Der Absender hat die Pflicht auf gefährliche Güter Hinweise zu geben und Beförderungspapiere und Kopien von Ausnahmen mitzugeben. Fahrzeugführer Ein Fahrzeugführer ist eine Person, die ein Gerät zur Fortbewegung (Auto, Fahrzeug, Lkw, etc.) bewusst lenkt oder steuert. Im öffentlichen Straßenverkehr verlangt man von einem Fahrzeugführer die sog. Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet, dass die Person fähig sein muss umsichtig, nüchtern und vor allem sicher das Fahrzeug zu führen.   Fahrzeughalter Fahrzeughalter ist, wer als solcher im Fahrzeugschein eingetragen ist; wer den direkten Nutzen aus dem Fahrzeug zieht. Ein Leasingnehmer zieht den direkten Nutzen aus dem Fahrzeug des Leasinggebers. Der Fahrzeughalter hat die Vorschriften für Ausrüstung und Bau der Fahrzeuge einzuhalten, die Fahrzeuge mit erforderlichen Warntafeln, Kennzeichung und Gefahrzetteln auszurüsten, beim Transport von Gasen eine ausreichende Belüftung sicherzustellen und die Tankprüfung zu veranlassen. Frachtführer Ein Frachtführer ist der, der den Transport einer Ladung / Fracht tatsächlich durchführt. Er ist als selbständiger Kaufmann ein gewerblicher Unternehmer, der sich auf Grund eines Beförderungsvertrages (§ 407 HBG) verpflichtet, einen Transport auf Binnenwasserstraßen, in der Luft, auf der Schiene, zur See, der Straße oder einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen. Verlader Verlader ist, wer als unmittelbarer Besitzer das Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt.Der Verlader hat folgende Pflichten:Den Fahrzeugführer auf gefährlicher Güter hinzuweisen, die zulässige Beförderungsart zu prüfen, die Vorschriften für Beladen/Zusammenladen/Handhaben -auch Ladungssicherung- zu beachten, die Verpackungen auf Beschädigung zu prüfen, die Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen, die Tankzulassung für das Füllgut zu prüfen, den Füllungsgrad einzuhalten beziehungsweise anzugeben, Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks mit Gefahrzetteln zu versehen, Unfallmerkblätter dem Fahrzeugführer zu übergeben, Verbot von Feuer und offenem Licht zu beachten und den Fahrzeugführer einzuweisen, wenn er beim Verladen hilft.     Ähnliche Beiträge Vierkantstäbe Verlader VDI 2700 Vorspannkraft berechnen

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  7. Ladungssicherung, Verkehrssicherheit, Fallschutz, Antirutschmatten

    marotech hat sich auf die Herstellung und den Handel von Produkten rund um die Ladungssicherung (LaSi) spezialisiert. Produkte für die Verkehrssicherung, Industriebedarf, Haus und Garten, Sport und Fallschutz ergänzen das breite Sortiment. Arbeitsplatzmatten, Antirutschmatten, Produkte für den Bautenschutz, Feuchteschutz, Kanaldeckel aus Kunststoff und beispielsweise Treppenanlagen und Treppenauflagen aus Kunststoff, die dem Fallschutz dienen liefert marotech schnell und preisgünstig. Bodenbeläge für die Tierhaltung bietet das 1995 gegründete Unternehmen ebenfalls an.  marotech ist zertifiziert nach ISO 9001:2008 und handelt geprüfte Produkte zur Ladungssicherung mit Prüfzeugnissen der Institute DEKRA, Fraunhofer Institut IML, Dortmund sowie Tul-Log Technologiezentrum, Dresden.    Schulung und Beratung zum Thema Ladungssicherung bietet marotech ebenfalls an. In Fulda betreibt das Unternehmen das 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung, das sich zudem durch seine vielfältigen Veranstaltungsmöglichkeiten, bis hin zu Messeveranstaltungen, eignet.  Produkte und Dienstleistungen von marotech dienen ausschließlich der Sicherheit von Menschen und Ladegut. Kundenspezifische Lösungen zur Ladungssicherung, zur Golfplatzausstattung, für den  Fahrzeugbau oder im Bereich Fallschutz entwickelt das erfahrene Team von marotech mit großer Leidenschaft und Erfahrung. Sie wünschen mehr Infos zu den Bereichen Ladungssicherung, Industriebedarf, Arbeitsplatzmatten, Bodenbeläge, Fallschutz und Tierkomfort? Jetzt Katalog anfordern oder anrufen: +49 661 862020

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  8. REACH

    REACH-Verordnung Richtlinie 2006/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können. Im Jahre 2003 stellte die europäische Kommission einen ersten Text-Entwurf vor, der seit im Rat und Parlament teilweise recht kontrovers diskutiert wurde. Die Verhandlungen sind erfolgreich am 18.12.2006 abgeschlossen worden und die REACH-Verordnung wurde am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.Im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte amtliche REACH-Verordnung ... lesenAm 29.05.2007 wurde eine berichtigte Fassung der deutschen Übersetzung der Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Korrekturen umfassen Fehler in der Rechtschreibung und fehlerhafte Übersetzungen. Inhaltliche Änderungen sind mit dieser Fassung nicht verbunden. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 01.06.2007 ergeben sich weitreichende Änderungen in den bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Chemikalien. So wird zum 01.06.2008 die Verordnung EWG Nr. 793/93 (Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe) aufgehoben. Auch das Meldeverfahren für neue Stoffe gemäß der Richtlinie 67/548/EWG läuft zum 01.06.2008 aus. Die Anpassungen im Hinblick auf REACH regelt die Richtlinie 121/2006/EG. Bis zum 01.06.2008 gelten für beide Bereiche Übergansregelungen.Berichtigungen ...lesen     Ähnliche Beiträge Rundholz Rohre Rundstäbe VDI 2700

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  9. Normen

    Normen zum Thema Ladungssicherung DIN EN NormenDas Europäische Institut für Normung (CEN) hat in entsprechend durch Fachleute besetzten Gremien aus den unterschiedlichen nationalen Normen und Regeln der Technik einheitliche und europaweit gültige CEN-Normen zum Thema Ladungssicherung erarbeitet.Tritt eine CEN-Norm in Deutschland als DIN EN Norm in Kraft, wird die deutsche Norm bzw. die entsprechende VDI Richtlinie zurückgezogen. Die folgenden DIN EN Normen repräsentieren den Stand der Technik. Berechnung von Zurrkräften DIN EN 12195-1 April 2004Zurrgurt, Zurrgurte aus Chemiefasern DIN EN 12195-2 Februar 2001Zurrkette, Zurrketten DIN EN 12195-3 Juli 2001Zurrdrahtseile DIN EN 12195-4 April 2004Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung DIN EN 12640 Januar 2001Aufbauten an Nutzfahrzeugen DIN EN 12642 Januar 2007 Wechselbehälter DIN EN 283 August 1991 DIN Normen Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat auf nationaler Ebene Normen zur Ladungssicherung erarbeitet. Die folgenden DIN Normen repräsentieren den Stand der Technik. Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t DIN 75410-1 Juli 2003Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-Pkw DIN 75410-2 November 2005Ladungssicherung in Kastenwagen DIN 75410-3 Oktober 2004Zuwiderhandlungen gegen die DIN EN Normen bzw. DIN Normen stellen keine eigenständigen Ordnungswidrigkeiten dar.Das Nichtbeachten dieser Vorschriften führt aber zu Ordnungswidrigkeiten aus anderen Vorschriften, z.B. StVO, StVZO.     Ähnliche Beiträge Niederzurren Ladungssicherung Ladungssicherung LKW Fördergelder

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  10. Niederzurren

    Das Niederzurren ist beim Transport von Ladegütern die häufigste Sicherungsart. Die Ladung wird kraftschlüssig durch die Zurrmittel auf die Ladefläche gepresst. Dadurch wird die „Mikroverzahnung" und somit die Reibung erhöht. Die Reibungskraft hält die Ladung auf der Ladefläche fest. Beim Niederzurren wird das Zurrmittel in der Überspannung oben über die Ladung geführt, an beiden Seiten der Ladung - möglichst in Zurrpunkten - an der Ladefläche eingehängt und mit dem Spannelement (z.B. einer Ratsche) gespannt. Die Kraft, die so über das Zurrmittel auf die Ladung wirkt, wird als Vorspannkraft bezeichnet. Sie wird nur von dem Spannelement des Zurrmittels aufgebracht. Grundsätzlich gilt als Faustformel, dass bei einer Vollbremsung (einschließlich Talfahrt) das 0,8-fache des Ladungsgewichtes in Richtung des Führerhauses drücken und bei Kurvenfahrten sowie beim Anfahren die Hälfte des Ladungsgewichtes in Richtung der Bordwände drängt. In Zahlen ausgedrückt heisst das, bei einem Ladungsgewicht von m = 10.000 kg drücken 8.000 kg (? 8.000 daN) in Richtung Führerhaus. Beim Anfahren und bei Kurvenfahrt sind es entsprechend 5.000 kg (? 5.000 daN). Beim Niederzurren sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss eine möglichst hohe Reibung zwischen Ladung / Ladegut und Fahrzeugboden sowie zwischen den Ladeeinheiten vorhanden sein. Für die Berechnung der Ladungssicherung bzw. Hilfsmittel der Ladungssicherung wie Klemmbalken / Zwischenwandverschluss, Zurrgurte oder Zurrketten sollte der Gleitreib-Beiwert µ der rutschhemmenden Materialien (RhM) wie z. B. Antirutschmatten bekannt sein. Den Gleitreib-Beiwert µ müssen die Hersteller von Anti-Rutsch-Matten nach den Vorschriften der VDI-Richtlinie 2700 ff. über ein Prüfzeugnis eines unabhängigen Prüfinstitutes wie z. B. Fraunhofer nachweisen. In dem Prüfzeugnis wird genau die Größe, Stärke und Reibpartner der Antirutschmatte bezeichnet. Kann der Nachweis über ein Prüfzeugnis nicht geführt werden, sollte vom Einsatz dieser (meist billigen) Antirutschmatten abgesehen werden. Oftmals erreichen diese billigen Antirutschmatten nur einen Reibbeiwert von µ = 0,4 oder haben einen so geringen Bindemittelanteil, dass die sich lösenden Gummigranulate das Ladegut noch beschleunigen. Vor dem Einsatz dieser besonders billigen Bautenschutzmatten kann nur gewarnt werden, sie sind nach dem Inkrafttreten der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 verboten. In keinem Fall sollte man bei einer Antirutschmatte aus PU-gebundenem Gummigranulat ohne Prüfzeugnis einen rechnerischen Wert > 0,6 µ ansetzen. Die Ladung bzw. Verpackung muss einer höheren Vorspannung gewachsen sein. Die Zurrpunkte müssen für die Belastung geeignet sein. Die erforderliche Vorspannkraft, die mit dem Spannelement eingebracht werden soll, muss bekannt sein. Eine einfache, kostenfreie und sehr gute Berechnungsmöglichkeit finden Sie im Lasiportal unter ...Weitere Berechnungen zum Niederzurren sind aus der VDI-Richtlinie 2702-2 (Zurrkräfte) und der DIN EN 12195-1 ersichtlich. Ähnliche Beiträge Normen Ladungssicherung LKW Vorspannkraft Vorspannkraft berechnen

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  11. LasiPortal

    Werden Sie fit in Sachen Ladungssicherung! LasiPortal ist ein ständig wachsendes Online-Netzwerk zum Thema Ladungssicherung, das jedem rund um die Uhr kostenfrei zur Verfügung steht. Zahlreiche Informationen zu den verschiedenen Bereichen der Ladungssicherung werden hier gebündelt und übersichtlich aufbereitet. Neben einem umfassenden Grundlagenwissen und dem ABC zur Ladungssicherung bieten die Seiten auch Links zu Beratern, Sachverständigen & Schulungen der Ladungssicherung; Arbeitskreisen & Foren. Im Bereich "Seminare und Schulungen" finden Sie außerdem viele Bilder, Videos und Presseberichte sowie aktuelle Termine für Schulungsangebote. Nutzen Sie die übersichtlichen Checklisten zur Ladungssicherung und informieren Sie sich im Bußgeldkatalog. So sparen Sie viel Geld bei der nächsten Polizei-Kontrolle durch die richtige Ladungssicherung. Damit Sie auf dem Laufenden bleiben, bietet LasiPortal einen Newsletter an, der Sie regelmäßig über die Neuheiten aus der Branche informiert.Marcus Walter, freier Journalist und Spezialist im Thema Ladungssicherung konnten wir für Sie gewinnen. Als ehemaliger Chefredakteur einer großen Logistikzeitschrift kennt er natürlich die brennenden und interessanten Themen für einen Newsletter. Dazu ist er ist auf allen Fachmessen für das LasiPortal unterwegs und berichtet Ihnen.Registrieren Sie sich hier für den kostenfreien LasiPortal-Newsletter. Schon heute versprochen, Ihre Daten werden weder verkauft noch weitergegeben!!!Der NetzwerkgedankeLasiPortal ist ein Netzwerk, in dem alle wichtigen Informationen, Berater, Schulungstermine und Institutionen rund um die Ladungssicherung einfach, schnell und übersichtlich im www abrufbar sind. Fast jeder Verantwortliche hat zu wenig Zeit, sucht schnell mal- einen Berater / Sachverständigen für Ladungssicherung  in seiner Region- die zuständige Behörde mit dem richtigen Ansprechpartner- nach Bußgeldbescheid einen Fachanwalt- einen Bußgeldkatalog- eine Checkliste zur Ladungssicherung- eine Erläuterung- ein Fachbuch oder Fachzeitschrift- eine Fahrschule für Gefahrgut oder Ladungssicherung- ein aktuelles Gerichtsurteil- eine Information- einen Gesetzestext- die zuständige Polizei einer Region für Detailabsprachen- Schulungstermine für Gefahrgut oder Ladungssicherung- eine Vorschriftoder- sucht tiefgehendere Informationen zur Ladungssicherung- will sich eingehender über die Hilfsmittel zu Ladungssicherung  informieren- sucht Fachbegriffe der Ladungssicherung im LaSi-ABCBerater, Schulungen & VerkehrssicherheitArbeitskreise (ehrenamtlich), Berater, Fahrschulen und Sachverständige für Gefahrgut und Ladungssicherung erhalten zur Präsentation ihres Betriebes kostenfrei eine Seite im LasiPortal.Hier finden Sie einen Flyer, das Plakat "LasiPortal" und ein Formular für die kostenfreie Seite auf dem Netzwerk LasiPortal. Bitte registrieren Sie sich als Berater hier ...     Ähnliche Beiträge Ladungssicherung LKW Kleintransporter Lastverteilungsplan Ladungssicherungsnetz

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  12. Ladungssicherung

     Ladungssicherung "Fachbegriffe" AnschlagleistenAufkantungen an den seitlichen Laderaumbegrenzungen von FahrzeugpritschenBeladenBewegen eines Gutes in oder auf ein Förder- oder VerkehrsmittelBordwändeLaderaumbegrenzungenCurtainsiderLastkraftwagen mit Rungenpritsche und horizontalem SchiebeplanenverdeckDiagonalzurrungFormschlüssiges Festhalten der Ladung unter Einsatz von ZurrmittelnEmpfängerIm Speditionsgeschäft bezeichnete Person oder Firma, an welche die Güter auszuliefern sindEntladenBewegen eines Gutes aus oder von einem Förder- oder VerkehrsmittelFlachpaletteUnterfahrbare Plattform, ohne lasttragenden AufbauFormschlussÜbertragung von Kräften an der Fügestelle durch stoffliches Vereinen der Bauteilwerkstoffe, Beanspruchungszustand nach Gesetzen der FestigkeitslehreFrachtführerFührt die Beförderung gegen Entgeld von Transportgütern durchFlurförderzugGleisloses überwiegend innerbetriebliches genutztes Fahrzeug mit oder ohne Einrichtung zum Heben oder Stapeln von LastenGebietsspediteurSpediteur, der für seinen Auftraggeber die Güterversendung aller Zulieferer aus und in ein bestimmtes Gebiet besorgtGebindeLadeeinheit, die durch Zusammenbinden einzelner Packstücke gebildet wirdGleitreibkraftKraft beim Verschieben eines Körpers auf einer waagerechten GleitflächeGliederzugZug bestehend aus Zugmaschine und über Anhängerkupplung gezogenem AnhängerGüterProdukte, Erzeugnisse, die versendet oder befördert werdenHaftreibkraftKraft eines Körpers auf einer waagerechten Gleitfläche an der RutschgrenzeKofferanhängerLKW - Trailer mit festem AufbauKomplettladungGütermenge, die für eine Fahrt bei einem Verlader abgeholt und ohne Umschlag an einem Empfänger auf einem Transportmittel befördert wird und die allein das Transportmittelvolumen oder gewichtsmäßig auslastetKraftschlussÜbertragung von Kräften an Wirkflächenpaaren durch Erzeugung von ReibkräftenLadelisteVerzeichnis über die auf einem Transportmittel verladenen SendungenLadungGütermenge, die für eine Fahrt auf einem Transportmittel zusammengestellt und transportiert wird. Die Ladung beinhaltet eine oder mehrere SendungenLadungsträgerUnterfahrbare Plattform mit oder ohne Seitenwände zur Zusammenfassung von Gütern zu einer LadeeinheitLadeeinheitZum Zweck des Transportes gebildete Handhabungseinheit. Besteht aus dem Fördergut ( z. B. mehrere Kleinladungsträger / Einsatzrahmen) und dem erforderlichen Fördergut ( z.B. Palette, Zwischenlage, Abschlusspalette)MegatrailerLKW mit Rungenpritsche und mindestens 3 m LaderaumhöheMehrwegverpackungVerpackung, die zum mehrmaligen Gebrauch bei Liefervorgängen und Transportvorgängen geeignet ist.Milk runSonderform des Direkttransportes auf einer festgelegten Route mit vorgegebenen Abholzeiten und Eintreffzeiten von Abholadressen direkt an einen Empfänger in der Regel ohne Einbeziehung einer UmschlaganlageNiederzurrenKraftschlüssiges Anpressen des Ladegutes unter Einsatz von ZurrmittelnPalettenStapelbarer, unterfahrbarer Mehrwegladungsträger mit lasttragendem Aufbau zur Zusammenfassung von Gütern zu einer Ladeeinheit (VDI 3968)PrüflastTragfähigkeit x PrüflastfaktorRolloplaneVertikales SchiebeverdeckRungenVertikal tragende Elemente eines LKW-PlanendachesSammelgutverkehrSammeln der von den Verladern überwiegenden Einzelsendungen, die Zusammenfassung zu einer Sammelladung und die Verteilung der Einzelsendungen an die einzelnen EmpfängerSammelladungGütermenge, die bei mehreren Verladern abgeholt, ggfls. auf der Speditionsanlage gebündelt und mit einem Transportmittel zu einem Empfänger transportiert wirdSattelanhängerAnhänger mit SattelkupplungSäulenstapelungLagen mit gleichem Packmuster identisch übereinander gestapeltSendungGütermenge, die bei einem Verlader (Lieferant) an einem Versandort gleichzeitig für einen Empfänger an einem Empfangsort und für einen Anliefertermin übernommen, befördert und entladen wirdSperrbalkenQuer zu Fahrtrichtung formschlüssig mit dem LKW-Aufbau verbundenes Profil zur LadungssicherungStandsicherheitStandmoment / Kippmoment bezogen auf die KippkanteStecklattenHorizontale Verstrebungen zwischen 2 Rungen bei LKW-Ladepritschen mit PlanenaufbauStückgutEinzelpackstücke, die nicht in grösseren Ladeeinheiten für den Transport zusammengefasst werdenTellerflussRechtecktragteil von Paletten, die eine Säulenstapelung mit Zentriertem Formschluss zulassen (Gitterboxpalette)TransportBeförderung von Gütern in einem oder mehreren Abschnitten mit einem oder mehreren TransportmittelnTransportlabelAn Ladungsträgern / Ladeeinheiten befestigtes Etikett zur IdentifizierungTransportmittelEinheit eines Verkehrsmittels zur Beförderung von Gütern ( z. B. LKW)UmschlagenWechsel des Verkehrsmittels beim Befördern von GüternVDA-KLTNicht unterfahrbarer Ladungsträger aus PP, i.d.R. manuell handhabbarVerbundstapelungLagen mit ungleichem Packmuster übereinander gestapeltVerkehrOrtsveränderung von Personen, Gütern und FahrzeugenVerladenAlle Bewegungsvorgänge beim Beladen eines Fördermittels oder VerkehrsmittelsVerladerPerson oder Firma, die dem Frachtführer die Güter übergibt (§ 9 GGVS/E)VerladestelleOrt von dem die Güter anzuholen sind (z.B. Rampe / Tor)VerladungÜbergabe der Güter an den FrachtführerVerpackungGanze oder teilweise Umhüllung von Waren / Gütern zur Abgrenzung der Warenmenge, zur Sicherung der Ware oder zur Beförderungsfähigkeit der Ware nach HGB und VDI 3968VersenderAuftraggeber des SpediteursWareErzeugnis, Produkt, SacheWerkverkehrBeförderung von Gütern für eigene Zwecke mit unternehmenseigenen Transportmitteln im StraßengüterverkehrZurrmittelZugfeste bandförmige Gewebe zur Befestigung von Ladungen (VDI 2701) Weltweit beträgt der volkswirtschaftliche Schaden durch Transportschäden jährlich über 4 Mrd. Euro (Quelle: GDV). Damit ein Unternehmen nicht in diese Statistik eingeht, sollte es Vorkehrungen zum Schutz seiner Waren treffen.Das Ziel heißt Werterhaltung duch angemessene Ladungssicherung. Transportierte Waren sollten den Empfänger in dem Zustand erreichen, in dem Sie den Versender verlassen haben. Ladungssicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.Folgende Möglichkeiten bietet das Ladungssicherungs-Sortiment von marotech:Antirutschmatten, Anti-Rutsch-Beläge, Anti-Rutsch-Pads und Anti-Rutsch-Streifen mit Prüfzeugnis nach VDI-Richtlinie 2700 ff.Bodenbeläge aus vulkanisiertem Gummi als dauerhafter Antirutsch-Belag für den Fahrzeugboden mit Prüfzeugnis nach VDI-Richtlinie 2700 ff.Gasflaschen-Halterungen und Sicherungssysteme für liegenden und stehenden TransportGefahrgut-Wanne / Palettenabdeckung "SAFETY-Mat" aus GummiHalterungen für KanisterHaltesysteme für KleintransporterKantenschutz & KantenschützerLadungssicherungsnetze, Containernetze, ÜberwurfnetzeLasiBox mit Grundausstattung für Kleintransporter, Kombifahrzeuge & VansLuftposter-Stausäcke & Staupolster (Airbags) zur Fixierung der LadungSperrbalken & Klemmbretter, geprüft für Belastungen bis 1.000 daN (Gewichte bis 1.000 kg)Unterlegkeile aus Gummi oder festem SchaumstoffZurrgurt, Hebegurte und Zurrkette aus deutscher Herstellung     Ähnliche Beiträge LasiPortal Ladungssicherungsnetz Lastverteilungsplan Ladungssicherung PKW

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  13. Ladungssicherung PKW

    Ladungssicherung im Auto / Pkw muss sein ... Handwerker, die ihre Werkzeugkiste und schwere Geräte ungesichert im Kofferraum transportieren, Urlauber mit voll bepacktem Pkw oder Familien, die ihre Einkäufe auf dem Rücksitz nach Hause bringen. Alle sind sich der Gefahr ohne richtige Ladungssicherung im Pkw nicht bewusst ... Zum Beispiel die Gefahr durch mangelhafte Ladungssicherung im Pkw bei einer Vollbremsung oder einem Verkehrsunfall. Ungesicherte Ladung kann bei einem Unfall ihr bis zu 50-faches Gewicht* erreichen. Ein normaler Regenschirm wird dann bei einem Auffahrunfall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h zu einem über 30 kg schweren Geschoss. Mit einer verkehrsbedingten Vollbremsung muss man als Autofahrer immer rechnen. Ein im Pkw liegendes Handy, Autoatlas, Laptop oder ein Regenschirm können schnell zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Ein Frontaufprall mit 50 km/h kann ungesicherte Ladung bis zum 50-fachen ihres Eigengewichtes beschleunigen. Aufprallgewicht bei einem FrontalzusammenstoßGegenstandNormalgewichtAufprallgewicht bei 50 km/hHandy0,3 kg16,5 kgRegenschirm0,7 kg38,5 kgAutoatlas / Laptop1,5 kg82,5 kg Quelle:Polizei Bayern *Hinweis Marotech:Der ADAC hat in seinem aktuellen Crashtest im Juni 2009 Werte bis zum Vierzigfachen des eigentlichen Gewichts ermittelt. Diese Angaben können durch unterschiedliche Gleitreibwerte der einzelnen Ladegüter differieren. ADAC-Test Ladungssicherung im Pkw Aktueller ADAC-Crashtest zeigt: Mangelnde Ladungssicherung im Pkw kann lebensgefährlich werden. Ladungssicherung beim Auto - viele Pkw-Fahrer verhalten sich nach Ansicht vom ADAC noch viel zu sorglos. Am Beispiel der Ausrüstung für ein Grillfest hat der ADAC in einem Front-Crash bei Tempo 50 gezeigt, wie gefährlich dies werden kann. Weitere Details zum Test finden Sie hier im Video: Wenn das Bierfass Flügel bekommt . . . Quelle: ADAC e. V. , Am Westpark 8, 81373 München, adac@adac.de Unternehmer und Fuhrparkleiter in der Pflicht -Bußgeld bis 10.000 € Viele Unternehmen nutzen ihren Fuhrpark nicht nur zum Transport von Personen, sondern ebenfalls für Güter. Da wird schon mal schnell ein PKW-Kombi zum Transport von Kisten umfunktioniert. Auch die Ladefläche des Firmenwagens eines Außendienstmitarbeiters füllt sich schnell mit Warenproben, Prospektordnern und ähnlichem. Wer haftet, wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert wurde und sich der Mitarbeiter durch herumfliegende Gegenstände Verletzungen zugezogen hat? Stellt sich nach dem Schadensereignis heraus, daß der verletzte Mitarbeiter Ladung in einem dafür nicht geeigneten Fahrzeug auf Weisung seines Arbeitgebers transportierte oder eine Einweisung in das Fahrzeug und die korrekte Verwendung von Ladesicherungsvorrichtungen nicht erfolgt ist (BGV 29 - berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Fahrzeuge), kommt zunächst die Berufsgenossenschaft (BG) für den eingetretenen Personenschaden auf. Der Anspruch des Mitarbeiters gegen den Arbeitgeber beschränkt sich nur auf eigene Sachschäden.Wer als Unternehmer glaubt, dass er nicht für Personenschäden haftet und aus Kostengründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichten kann, ist gewaltig im Irrtum. Die Berufsgenossenschaften (BG) können beim Arbeitgeber Regress nehmen, wenn der Einritt des Schadens auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Wer als Unternehmer gegen die Unfallverhütungsvorschriften der BG verstößt, handelt im Regelfall grob fahrlässig.Wird festgestellt, dass der geschädigte Fahrer bei der Ladungssicherung nicht eingewiesen wurde oder nicht über ein geeignetes Fahrzeug verfügte, hat der Arbeitgeber der BG sämtliche von ihr vorgenommenen Zahlungen an den Geschädigten zu erstatten. Für Sachschäden haftet die BG nicht.Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass für diese Aufgaben der Fuhrparkleiter beauftragt war, kann er den Fuhrparkverantwortlichen in Regress nehmen. Hat der Fahrzeugführer selbst in vorwerfbarer Weise den Schaden durch ungesicherte Ladung verursacht, kann er unter Umständen seinem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig werden.Der auf der Rückbank befindliche und durch die Windschutzscheibe geflogene Laptop muß ebenso ersetzt werden wie andere ungesicherte Ladung. Auch wenn bei grob fahrlässigem Verhalten des Fahrzeugführers in der Regel die BG für den Personenschaden eintreten wird - außer bei Vorsatz oder Vollrausch, bleibt der Mitarbeiter auf seinem eigenen Sachschaden sitzen.Neben der Haftungsüberleitung auf die BG bei Personenschäden und zivilrechtlichen Ansprüchen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Sachschäden kann der Unternehmer wegen Verletzung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro belegt werden.Aber auch dem Fahrer kann nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld wegen falscher Ladungssicherung auferlegt werden. Quelle: Dr. Katja Löhr-Müller, bfp, Fuhrpark + Management, Nr. 6/2005(Redaktionell überarbeitet) Ein kostengünstiges 15-teiliges Set für die Ladungssicherung im Auto, Pkw, Kombi und Van finden Sie im Lasi-Sack bei Marotech. Er hat alle wichtigen Hilfsmittel der Ladungssicherung als Grundausstattung drin. Tipps zur richtigen Ladungssicherung im Pkw: Gegenstände nicht frei im Kofferraum / Ladefläche stehen lassen; möglichst unmittelbar hinter der Rücksitzlehne platzieren. Nach Möglichkeit den Fahrzeug-Sicherheitsgurt mit verwenden. Einkaufstaschen, Getränkekisten, Kühltaschen, Urlaubsgepäck nicht auf den Rücksitz legen. Besser platziert sind sie im Kofferraum oder zumindest im hinteren Fußraum. Ist das nicht möglich, die unbesetzten Sicherheitsgurte des Fahrzeuges mit verwenden. Im Ernstfall kann man so den Rücksitz dabei unterstützen, die auftretenden Kräfte aufzunehmen. Beim Beladen sollte das Gewicht gleichmäßig verteilt und besonders schwere Gegenstände (über 25 kg) vorzugsweise im unbesetzten Beifahrer-Fußraum oder im Fußraum hinter dem Sitz verstaut und verkeilt werden Am besten Antirutschmatten und Ladungssicherungsnetz verwenden! Spanngurte / Zurrgurte verwenden! Zum Verzurren der Ladung geeignete Zurrmittel benutzen. Bei neuen Fahrzeugen sind entsprechende Zurrpunkte serienmäßig vorhanden. Ladehöhe beachten! Bei Kombi-Fahrzeugen oder Vans darf das Gepäck die Oberkante der Rücksitzlehne nicht überragen. Ladungssicherungsnetz oder Trenngitter verwenden. Dachlast beachten! Die richtige Ladungssicherung betrifft auch den Transport auf dem Dach. Höchst zulässige Dachlast beachten. Auch die Ladung in der Dachbox sollte nicht frei herumliegen. Fahrzeug nicht überladen und auf den richtigen Reifendruck achten. Denken Sie daran, Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht sind gefährlich und haben rechtliche Folgen (Strafen und Regress der Auto-Versicherung). Nützliche Links:Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 (Entwurf) - Ladungssicherheit bei KleintransporternQuelle: Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI). vdi.de Nicht unter die Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 (Entwurf) fallen Nutzfahrzeug-Kombi, Mehrzweck-Personenkraftwagen, Pkw-Kombi und Pkw gemäß DIN 70010:2001, in denen Personen oder deren Gepäck befördert werden. Gleichwohl muss auch in diesen Fahrzeugen die Ladung gesichert werden. Werden diese Fahrzeuge für gewerbliche Tätigkeiten eingesetzt, sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorzusehen. Ladungssicherung ist also auch hier angesagt. Pkw und Pkw-Kombi, in denen Ladung transportiert wird, müssen, wenn sie dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge" (BGV D 29) unterliegen, Rückhalteeinrichtungen haben. Belastbarkeit und Anbringung sind geregelt in der DIN 75410-2. Ähnliche Beiträge Ladungssicherung Lastverteilungsplan Ladungssicherung LKW Ladungssicherung-ABC

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  14. Ladungssicherung LKW

    Ladungssicherung LKW Als Ladungssicherung bezeichnet man das Absichern von Ladung gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte. Diese Kräfte wirken bei der Ladungssicherung LKW nach vorne (bremsen), hinten (beschleunigen) und zur Seite (Kurven). Eine falsche oder ungenügende Ladungssicherung beim LKW führt nicht nur oft zu schweren Unfällen, sondern kann auch hohe Strafen für alle Beteiligten mit sich ziehen. Für die Ladungssicherung beim LKW verantwortlich sind sowohl der Fahrzeugführer und der Verlader, als auch der Halter des Fahrzeugs sowie der Absender und der Frachtführer. Zu jedem Lkw gehört eine Information über die mögliche Lastverteilung. Hierzu kann ein Lastverteilungsplan hilfreich sein. Die Ladung muss so auf dem Lkw verteilt werden, dass der gemeinsame Schwerpunkt der Ladung innerhalb der Kurven des Lastverteilungsplanes liegt. Ein Gesetz für die Ladungssicherung gibt es nicht. Die Regeln und Vorgaben stammen aus der Richtlinie VDI 2700 ff., der Europanorm EN 12195 Teil 1, weiteren Spezialvorschriften sowie Vorschriften der Berufsgenossenschaften.Bei dieser Gelegenheit sei angemerkt, dass die höchsten Bußgelder von den Berufsgenossenschaften erlassen werden können. Geschäftsführer sowie andere Beauftragte des für den Fuhrpark Verantwortliche können bei Unfällen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € belegt werden, wenn sie es unterlassen haben, ihre Fahrzeuge mit entsprechenden Hilfsmitteln der Ladungssicherung auszurüsten. Und das betrifft nicht nur die Ladungssicherung beim Lkw, sondern auch die Kleintransporter und Pkw-Kombifahrzeuge des Aussendienstes. Laut §22 StVO sind die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen, oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu befolgen. Die VDI-Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik und somit die technisch anerkannten Standards der Ladungssicherung. Im Streitfall werden sie vor Gericht als maßgebende Richtlinien herangezogen. Man handelt folglich immer richtig, wenn man die Ladung auf der Basis dieser Normen gesichert hat. Die EN 12195 Teil 1-4 enthält Normen über die Berechnung und Zurrmittel, die EN 12642 normiert Fahrzeugaufbauten. Man unterscheidet 2 Formen der Ladungssicherung: 1) Formschlüssige Ladungssicherung Unter der formschlüssigen Ladungssicherung versteht man ein bündiges und lückenloses Verladen des Ladegutes. Ohne zusätzliches Niederzurren ist eine alleinige formschlüssige Ladungssicherung jedoch nur zulässig, wenn der Aufbau des Fahrzeugs eine gewisse Stabilität aufweist, um die beim Transport auftretenden Kräfte aufzunehmen. 2) Kraftschlüssige Ladungssicherung Unter der kraftschlüssigen Ladungssicherung versteht man die Sicherung der Ladung durch Niederzurren. Durch das Niederzurren soll das Verrutschen der Ladung verhindert werden. Eine zusätzliche Verbesserung der kraftschlüssigen Ladungssicherung kann man durch den Einsatz von Antirutschmatten und damit eine Erhöhung der Reibbeiwerte erreichen. Folgende Kräfte wirken bei der Ladungssicherung beim LKW      Richtung         Kraft         Grund       vorwärts       0,8G      Bremsen     rückwärts       0,5G  Beschleunigen     seitwärts       0,5G    Kurvenfahrt Alle Hilfsmittel zur Ladungssicherung beim LKW und PKW erhalten Sie bei MAROTECH. Wir haben für Sie auch eine Software entwickelt, mit der man die Hilfsmittel der Ladungssicherung einfach, schnell und genau berechnen kann. Bei der Berechnung der Hilfsmittel werden das Ladegewicht, der Gleitreibwert der Ladung und der vertikale Zurrwinkel der Zurrgurte berücksichtigt. Eine kostenfreie Lightversion der Berechnungssoftware können Sie hier testen. Bei der Verwendung von Antirutschmatten ist bei der Ladungssicherung LKW darauf zu achten, dass man sich nicht für eine minderwertige Qualität oder eine zu dünne Antirutschmatte entscheidet, da sich diese bei Bewegung zusammenfalten oder aufrollen und damit auch wie eine Rolle wirken können. Minderwertige Antirutschmatten (z. B. zu wenig Bindemitteleinsatz) können sich durch die Kraft der Reibung der Ladung wieder in Gummigranulat auflösen, welches dann wie ein Kugellager wirkt und die Ladung beschleunigen kann. Rutschhemmende Unterlagen aus Gummi guter Qualität kann man mehrfach verwenden. Erst wenn die rutschhemmenden Unterlagen erkennbare Mängel aufweisen (Risse, Verformungen, Sprödigkeit, glatte Oberfläche), haben sie nach der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 die Ablegereife erreicht. Sie müssen dann entsorgt werden, da ansonsten die Kontrollbehörden sie so bewerten, als wären sie nicht eingesetzt worden. Antirutschmatten aus Gummi von guter Qualität sind unbedenklich in einem Temperaturbereich von -20 Grad bis +80 Grad einsetzbar. Beim Einsatz von Antirutschmatten sollte darauf geachtet werden, dass sie beim Unterlegen etwas vorschauen, damit sie bei einer Kontrolle sofort erkennbar sind. Ablegereife von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung beim LKW: Die Hilfsmittel zur Ladungssicherung (Spanngurte, Zurrgurte, Zurrketten, Antirutschmatten) sind vor ihrer Verwendung auf Mängel zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, dürfen sie unter keinen Umständen mehr verwendet werden (Ablegereife). Ein Spanngurt oder Zurrgurt ist ablegereif und darf zur Ladungssicherung beim LKW nicht mehr verwendet werden , wenn von der Webkante aus Einschnitte von mehr als 10% vorliegen, wenn die Nähte beschädigt sind, wenn die Gurte durch Nähte verdreht sind, wenn Garnbrüche vorliegen (übermässiger Verschleiss) oder wenn Schäden durch aggressive Mittel vorliegen. Sowohl ein fehlendes als auch ein unleserliches Etikett führen ebenfalls zur Ablegereife eines Spanngurtes oder Zurrgurtes. Spanngurte und Zurrgurte dürfen zur Ladungssicherung beim LKW auf keinen Fall geknotet werden! Ebenso ist eine Verschraubung oder Vernietung auf keinen Fall zulässig! Um die Nutzungsdauer von Spanngurten zu erhöhen, kann man bei scharfen Kanten einen Kantenschutz einsetzen. Durch die Verwendung von Kantenschutzwinkeln werden ausserdem die durch den Gurt aufgebrachten Kräfte besser auf die der Ratsche gegenüberliegende Seite übertragen. Auf keinen Fall dürfen Antirutschmatten als Kantenschutz verwendet werden !!! Antirutschmatten sind ablegereif, wenn ein Abrieb auf der Oberfläche besteht, aufgequollene Stellen, Versprödung oder Risse vorhanden sind, sie bleibende Druckstellen oder Verformungen aufweisen, Schäden durch Kontakt mit aggressiven Stoffen bestehen, oder wenn eine Verschmutzung vorhanden ist, die die Funktion beeinträchtigt. Eine Ratsche ist ablegereif, wenn ein Verschleiss an den Zahnkränzen vorliegt, ein Spannhebel gebrochen ist oder Spannelemente Verformungen aufweisen. Ein Haken darf nicht mehr verwendet werden, wenn er Risse, Brüche, Verformungen oder erhebliche Roststellen aufweist.     Ähnliche Beiträge Fahrerpflichten Die Laderampe in der Logistik Ladungssicherung PKW Niederzurren

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  15. Ladungssicherung Kleintransporter

    VDI 2700 Blatt 16 (Entwurf) Ladungssicherheit bei Kleintransportern VDI-Richtlinie des Monats April 2008, Ladungssicherheit bei Kleintransportern Schwere Unfälle mit Kleintransportern nehmen auf deutschen Straßen deutlich zu. Häufig ist zu hohe Geschwindigkeit eine der Ursachen dafür, andere Unfälle sind auf nicht ausreichend gesicherte Ladung zurückzuführen. Oft sind sich Betrieb und Fahrer nicht bewusst, welche Gefahr von ungesicherter Ladung ...ausgeht. Der Entwurf der neuen Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 „Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM)" gibt Anleitungen und Hinweise zu geeigneten Verfahren und Methoden zur Ladungssicherung in Kastenwagen, auf Transportern mit einer offenen Ladefläche und auf mitgeführten Anhängern. Im Rahmen dieser Richtlinie werden ausschließlich Fahrzeuge mit einer zGM bis 7,5 t mit und ohne Anhänger betrachtet, die für den Gütertransport eingesetzt werden. Nicht unter die Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 fallen Nutzfahrzeug-Kombi, Mehrzweck-Personenkraftwagen, Pkw-Kombi und Pkw gemäß DIN 70010:2001, in denen Personen oder deren Gepäck befördert werden. Gleichwohl muss auch in diesen Fahrzeugen die Ladung gesichert werden. Werden diese Fahrzeuge für gewerbliche Tätigkeiten eingesetzt, sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorzusehen. Ladungssicherung ist also auch hier angesagt. Pkw und Pkw-Kombi, in denen Ladung transportiert wird, müssen, wenn sie dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge" (BGV D 29) unterliegen, Rückhalteeinrichtungen haben. Belastbarkeit und Anbringung sind geregelt in der DIN 75410-2. Aufgrund der Fahreigenschaften der Fahrzeuge kleiner 3,5 t zGM, werden höhere Rückhaltekräfte für die Ladungssicherung als bei Lkw gefordert. Nützliche Links: Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 (Entwurf) Quelle: Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI). vdi.de

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  16. Kopflashing

    Das Kopflashing dient als „Stirnwandersatz" bzw. "Rückwandersatz", falls die Ladung wegen der Lastverteilung nicht an die Stirnwand / Rückwand geladen werden kann. Es handelt sich somit um eine formschlüssige Ladungssicherung in Form einer Direktzurrung. Bei dieser im Straßenverkehr noch relativ unbekannten Art der Ladungssicherung muss aber unbedingt sichergestellt werden, dass das Zurrmittel beim Transport vor dem Ladungsteil immer in seiner Position gehalten wird und dauerhaft fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Ferner muss die seitliche Sicherung noch berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Buchtlashing. Es gibt zwei Prinzipien, nach denen ein Kopflashing angelegt werden kann: Eine Rundschlinge (Hebegurt) wird in Fahrtrichtung gesehen um die vordere Oberkante des Ladegutes gelegt. An beiden Seiten des Ladegutes wird nun in diese Rundschlinge je ein Zurrmittel eingehängt und an einem Zurrpunkt auf der Ladefläche mit dem Fahrzeug verbunden (Bild 1). Je ein Kantenaufsatz wird in Fahrtrichtung gesehen auf die linke und die rechte vordere Oberkante des Ladegutes gelegt. Dieser Kantenaufsatz dient als Halterung für das Zurrmittel, das nun von einem Zurrpunkt linksseitig des Ladegutes gehalten durch den Kantenaufsatz zu einem Zurrpunkt rechtsseitig des Ladegutes geführt und so mit dem Fahrzeug verbunden wird (Bild 2). Ersatzweise kann auch eine hochkant stehende Palette verwendet werden (Bild 3). Das Zurrmittel wirkt dann in der Umreifung.     Ähnliche Beiträge Kantenschutz Kleintransporter Kantenschutz-Platte Kontrolle Fallschutzplatte

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  17. Kontrolle Fallschutzplatte

    Um verantwortungsvoll die Sicherheit des Fallschutzes zu gewährleisten, bedürfen die verlegten Platten einer regelmäßigen Inspektion und Wartung. Marotech Fallschutzplatten sind aufgrund ihrer hohen Material-Qualität auf lange Nutzungsdauer bei niedrigen Wartungsintervallen ausgelegt. Dennoch sind die klaren vorgaben nach DIN EN 1177 auf für Marotech Fallschutzplatten verbindlich. Die Wartung und Inspektion der Marotech Fallschutzplatten nach DIN EN 1177 Inspektionsart: Visuelle Inspektion (Sicht- und Funktionskontrolle) Zeitintervall: wöchentlich Sachkundiges Personal: nicht erforderlich Ziel und Umfang: Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Überbeanspruchung, Witterungseinflüssen oder Verunreinigungen ergeben können (z.B. Scherben, fehlende Teile, schadhafte Platten etc). Inspektionsart: Operative Inspektion Zeitintervall: vierteljährlich Sachkundiges Personal: erforderlich (Nachweis über Sachkundigkeit ist zu führen!) Ziel und Umfang: Zusätzlich zur visuellen Inspektion: Überprüfung der Lagesicherheit des Fallschutzes, Haltbarkeit der Einfassung- und Steckverbinder. Beseitigung möglicher Stolperstellen. Inspektionsart: Hauptinspektion (in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten) Zeitintervall: einmal jährlich Sachkundiges Personal: erforderlich (Nachweis über Sachkundigkeit ist zu führen)   Ziel und Umfang: Zusätzlich zur operativen Inspektion eine intensive Prüfung der Lagesicherheit aufgrund von möglichem Vandalismus oder von Witterungseinflüssen. Überprüfung der Betriebssicherung des Fallschutzes aufgrund von Veränderung infolge durchgeführter Reparaturen oder zusätzlich eingebauter oder ersetzter Elemente. Kontrolle der Festigkeit der verwendeten Steckverbinder sowie der Einfassungselemente.   Achtung: Bei stark beanspruchten oder durch Vandalismus gefährdeten Objekten, bei extremen Witterungseinflüssen oder bei einem Standort in Küstennähe sind die Inspektionsintervalle entsprechend zu verkürzen. Um den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht und den haftungsrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen, müssen die regelmäßigen Kontrollen, Wartungen und Instandhaltungen dokumentiert werden. Auch die Überprüfung der Einhaltung von Wartungsintervallen sowie die Kontrolle der sach- und fachgerechten Durchführung der Arbeiten gehören zu den Pflichten des Betreibers/Trägers, dem generell die Verantwortung für Wartung und Instandhaltung des Fallschutzes obliegt. Informieren Sie sich unbedingt über die sich daraus ergebenden Erfordernisse bzw. Pflichten, wie sie zumindest teilweise in der EN 1177 aufgeführt sind.     Ähnliche Beiträge Kantenschutz Kraftschlüssige Ladungssicherung Kopflashing Kleintransporter

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  18. Kantenschutz-Platte

    Für die Ladungssicherung gibt es jetzt einen neuen flexiblen Kantenschutz in Form einer Kantenschutz-Platte. Die neue Kantenschutzplatte - hergestellt aus robustem und sehr flexiblem Kunststoff mit den guten Eigenschaften von Gummi - passt sich an alle Formen des Ladegutes an. Als eine sehr flexible Alternative zu Kantenschutzwinkeln hat die MAROTECH GmbH aus Fulda biegsame Kantenschutz-Platten entwickelt. Das Produkt besteht aus einer massiven Kunststoffplatte und kann sich an die Formen verschiedenster Ladegüter anpassen. Damit eignet sich die Neuheit zum Beispiel zur Ladungssicherung von Betonelementen, Stahlteilen, Holzbalken oder Maschinen mit nicht rechtwinkligen Kanten oder als Schutz für den Zurrgurt bei scharfkantigen Ladegütern. Marotech bietet die Kantenschutzplatte aus geschäumtem Kunststoff zum Beispiel in der Standardgröße 200 mal 100 Millimeter mit geschliffener oder glatter Oberfläche an. Dabei verbessert die glatte Oberfläche den Umlenkfaktor "k" beim Niederzurren. Das Material hat die guten Eigenschaften von Gummi und ist biegsam, flexibel, elastisch und reißfest. Die Kantenschutz-Platte ist für schwere Lasten geeignet und kann bis zu einer Materialstärke von 30 Millimetern in verschiedenen Farben geordert werden.Zur Auswahl stehen zudem verschiedene Shorehärten von 40° bis 90 „Shore A". Das innovative Produkt ist darüber hinaus in allen Wunschgrößen lieferbar und kann mit zwei Langlöchern zum Durchziehen der Gurte ausgerüstet werden. Das robuste Ladungssicherungs-Hilfsmittel schützt den Zurrgurt vor scharfkantigen Teilen und verhindert Verfärbungen auf dem Ladegut. Außerdem eignet sich die Kantenschutz-Platte auch als Schwingungsdämpfer.   Hintergrund: Shore-Härte Die Shore-Härte - benannt nach dem Erfinder Albert Shore - ist ein Werkstoffkennwert für Kunststoffe und ist in den Normen DIN 53505 und DIN 7868 festgelegt. Das Kernstück des Shore-Härte-Prüfers besteht aus einem federbelasteten Stift aus gehärtetem Stahl. Dessen Eindringtiefe in das zu prüfende Material ist ein Maß für die entsprechende Shore-Härte, die auf einer Skala von 0 Shore (2,5 Millimeter Eindringtiefe) bis 100 Shore (0 Millimeter Eindringtiefe) gemessen wird. Eine hohe Zahl bedeutet eine große Härte. Shore-A wird angegeben bei Weich-Elastomeren nach Messung mit einer Nadel mit abgestumpfter Spitze.     Ähnliche Beiträge Kantenschutz Kleintransporter Kopflashing Kraftschlüssige Ladungssicherung

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  19. Grundregeln

    Grundregeln der Ladungssicherung für den Fahrbetrieb Ungenügende oder gar fehlende Ladungssicherung ist die Ursache vieler vermeidbarer Unfälle. Bei jeder Geschwindigkeits- und Richtungsänderung eines Fahrzeugs treten Kräfte auf, die die Ladung zum Verrutschen, Verrollen, Umfallen oder Herabfallen bringen können. Die Folgen können sein, dass das Fahrzeug dem Fahrer außer Kontrolle gerät, umkippt oder dass es zur Zerstörung des Führerhauses durch die Ladung kommt. Dadurch werden nicht nur das Fahrpersonal, sondern auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Um derartige Unfälle und Schäden zu vermeiden, gelten für jeden Transport folgende Grundregeln:1. Je nach Ladegut ist ein geeignetes Fahrzeug erforderlich, das durch Aufbau und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufzunehmen vermag.2. Der Ladungsschwerpunkt soll möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegen und ist so niedrig wie möglich zu halten. Schweres Gut unten, leichtes Gut oben.3. Zulässiges Gesamtgewicht bzw. zulässige Achslasten nicht überschreiten. Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschreiten. Bei Teilbeladung für Gewichtsverteilung sorgen, damit jede Achse anteilmäßig belastet wird (siehe Kapitel „Lastverteilung").4. Ladung so verstauen oder durch geeignete Hilfsmittel sichern, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder ein Kippen des Fahrzeugs verursachen kann. Vollbremsungen, scharfe Ausweichmanöver sowie unvorhersehbare schlechte Straßen- und Witterungsverhältnisse gehören zu den üblichen Verkehrsbedingungen und sind durch entsprechende     Ähnliche Beiträge Gummipuffer Geschwindigkeit Gefahrgut Ladungssicherung LKW

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  20. Fördergelder

    Das Finanzpaket ist geschnürt. Seit Januar 2009 stellt die Bundesregierung jährlich 600 Millionen Euro Fördergelder im Rahmen der sogenannten LKW-Maut-Harmonisierung zur Verfügung. Bis zu 33.000 Euro Fördergeld pro Jahr - Unterstützung beim Investieren in Sicherheit (z. B. Ladungsicherung), Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz - Anträge müssen bis 15. Mai beim BAG eingereicht werden. Fulda, 23. Februar 2009 - Deutsche Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können staatliche Fördergelder für Investitionen in Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz in Höhe von bis zu 33.000 Euro pro Jahr beantragen. Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie zum Beispiel der Kauf von Hilfsmitteln der Ladungssicherung werden dabei mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro bezuschusst. Für personenbezogene Maßnahmen wie der Kauf von Berufskleidung stehen bis zu 800 Euro zur Verfügung. Hintergrund sind die Förderprogramme "De-Minimis" sowie „Ausbildung und Weiterbildung". "De-Minimis" fördert zum Beispiel die Anschaffung von Hilfsmitteln der Ladungssicherung wie Antirutschmatte oder Zurrgurt. Im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildung und Weiterbildung" werden die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer und Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Seminare und Schulungen gefördert. Dabei können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 Prozent gewährt werden. Dieser Wert erhöht sich für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 70 Prozent. "De Minimis" fördert zum Beispiel auch die Anschaffung von Hilfsmitteln der Ladungssicherung wie zum Beispiel Antirutschmatten,Zurrgurte, Antirutsch-Balken, Kantenschützern oder Halterungen für Gasflaschen oder Kanister. Zuwendungsberechtigt sind Güterkraftverkehrs-Unternehmer, sowie alle Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderungswürdige Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie zum Beispiel der Kauf von Hilfsmitteln der Ladungssicherung (z. B. Antirutschmatte, Zurrgurt, Kantenschutz) werden dabei mit einem Betrag von bis zu 2.000 EUR bezuschusst. Mehr darüber erfahren Sie auch unter http://www.lasiportal.de/ Die Anträge müssen bis zum 15.05.2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Mehr Infos bei der BAG-Hotline 0221/5776-2699 von Montag bis Donnerstag von 9 - 15 Uhr und Freitag von 9 - 14.30 Uhr. Hier erhalten Sie Anträge und Formulare...  als Download (547 kb)oder unter www.bag.bund.de Hilfmittel der Ladungssicherung wie Antirutschmatte, Kantenschutz, Zurrgurt oder Gasflaschen-Halterungen für den sicheren Transport finden Sie bei http://www.marotech.eu/admin/www.marotech.eu unter der Kategorie Ladungssicherung     Ähnliche Beiträge Fachbegriffe Fahrzeugtypen Formschlüssige Ladungssicherung Fahrzeughalter

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  21. Fahrzeughalter

    Als verantwortlicher Fahrzeughalter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich  wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle Kraftfahrzeug bestimmen kann. Maßgebliche Kriterien sind Gebrauch für eigene Rechnung und tatsächliche Verfügungsgewalt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Für eigene Rechnung hat ein Fahrzeug in Gebrauch, wer die Nutzungen aus dessen Verwendung zieht und die laufenden Kosten dafür bestreitet. Die erforderliche Verfügungsgewalt ist gegeben, wenn der Benutzer des Fahrzeugs Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann. Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen wenn der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist, zum Beispiel weil er keine Fahrerlaubnis besitzt oder betrunken ist, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, zum Beispiel wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, zum Beispiel durch abgefahrene Reifen oder nicht gesicherte Ladung. Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters hat zur Folge, dass die Verfolgungsbehörden z. B. bei technischen Mängeln (Beispiel abgefahrene Reifen) sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten kann.     Ähnliche Beiträge Fahrzeugtypen Fahrzeugführer Fahrerpflichten Ladungssicherung LKW

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  22. Fahrerpflichten

    Durch die einschlägigen Gesetze und die geltende Rechtsprechung hat der Fahrer / Fahrzeugführer / Fahrzeuglenker folgende Pflichten: Kontrolle der Verkehrssicherheit von Fahrzeug, Ladung  und Ladungssicherung vor Fahrtantritt. Anpassung seiner Fahrweise an Fahrzeug und Ladegut . Einschätzung der physikalischen Einwirkung seiner Ladung auf das Fahrzeug. Während dem Transport Kontrolle der Ladungssicherung und falls erforderlich Nachsicherung   Insbesondere sind für den Fahrer / Fahrzeugführer / Fahrzeuglenker die §§ 22 und 23 StVO wichtig: § 22 StVO - Ladung Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Im § 22 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ladung besonders zu sichern ist. Dabei soll nochmal besonders darauf hingewiesen werden, dass der Fahrzeugaufbau nicht immer eine ausreichende Sicherung darstellt (z. B. Schiebeplanen-Lkw). Der § 22 richtet sich aber nicht nur an den Fahrzeugführer, sondern an jeden, der mit dem Beladevorgang direkt beschäftigt ist. Über § 14 OwiG (Beteiligung) lässt sich auch der verantwortliche Verlader jederzeit zur Verantwortung ziehen. Zur verkehrssicheren Verstauung gehört eine die Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung, die ein Verrutschen oder gar Herabfallen unmöglich macht.Siehe hierzu auch unter Lastverteilungsplan.   § 23 StVO - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers Der Fahrer / Fahrzeugführer / Fahrzeuglenker ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden. In erster Linie ist der Fahrer / Fahrzeugführer / Fahrzeuglenker für den vorschriftsmäßigen Zustand seines Fahrzeuges veranwortlich. Er handelt schuldhaft, wenn er die nach den Umständen zumutbaren Prüfungen unterlassen hat und diese Prüfungen einen Mangel aufgedeckt hätten (Abfahrtskontrolle). Der Fahrer / Fahrzeugführer / Fahrzeuglenker muss das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, z. B. verrutschte Ladung, nicht alsbald behoben werden können.     Ähnliche Beiträge Fachbegriffe Fahrzeugführer Berufskraftfahrer-ausbildung Ladungssicherung LKW

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  23. Fachbegriffe

    Fachbegriffe Ladungssicherung AnschlagleistenAufkantungen an den seitlichen Laderaumbegrenzungen von FahrzeugpritschenBeladenBewegen eines Gutes in oder auf ein Förder- oder VerkehrsmittelBordwändeLaderaumbegrenzungenCurtainsiderLastkraftwagen mit Rungenpritsche und horizontalem SchiebeplanenverdeckDiagonalzurrungFormschlüssiges Festhalten der Ladung unter Einsatz von ZurrmittelnEmpfängerIm Speditionsgeschäft bezeichnete Person oder Firma, an welche die Güter auszuliefern sindEntladenBewegen eines Gutes aus oder von einem Förder- oder VerkehrsmittelFlachpaletteUnterfahrbare Plattform, ohne lasttragenden AufbauFormschlussÜbertragung von Kräften an der Fügestelle durch stoffliches Vereinen der Bauteilwerkstoffe, Beanspruchungszustand nach Gesetzen der FestigkeitslehreFrachtführerFührt die Beförderung gegen Entgeld von Transportgütern durchFlurförderzugGleisloses überwiegend innerbetriebliches genutztes Fahrzeug mit oder ohne Einrichtung zum Heben oder Stapeln von LastenGebietsspediteurSpediteur, der für seinen Auftraggeber die Güterversendung aller Zulieferer aus und in ein bestimmtes Gebiet besorgtGebindeLadeeinheit, die durch Zusammenbinden einzelner Packstücke gebildet wirdGleitreibkraftKraft beim Verschieben eines Körpers auf einer waagerechten GleitflächeGliederzugZug bestehend aus Zugmaschine und über Anhängerkupplung gezogenem AnhängerGüterProdukte, Erzeugnisse, die versendet oder befördert werdenHaftreibkraftKraft eines Körpers auf einer waagerechten Gleitfläche an der RutschgrenzeKofferanhängerLKW - Trailer mit festem AufbauKomplettladungGütermenge, die für eine Fahrt bei einem Verlader abgeholt und ohne Umschlag an einem Empfänger auf einem Transportmittel befördert wird und die allein das Transportmittelvolumen oder gewichtsmäßig auslastetKraftschlussÜbertragung von Kräften an Wirkflächenpaaren durch Erzeugung von ReibkräftenLadelisteVerzeichnis über die auf einem Transportmittel verladenen SendungenLadungGütermenge, die für eine Fahrt auf einem Transportmittel zusammengestellt und transportiert wird. Die Ladung beinhaltet eine oder mehrere SendungenLadungsträgerUnterfahrbare Plattform mit oder ohne Seitenwände zur Zusammenfassung von Gütern zu einer LadeeinheitLadeeinheitZum Zweck des Transportes gebildete Handhabungseinheit. Besteht aus dem Fördergut ( z. B. mehrere Kleinladungsträger / Einsatzrahmen) und dem erforderlichen Fördergut ( z.B. Palette, Zwischenlage, Abschlusspalette)MegatrailerLKW mit Rungenpritsche und mindestens 3 m LaderaumhöheMehrwegverpackungVerpackung, die zum mehrmaligen Gebrauch bei Liefervorgängen und Transportvorgängen geeignet ist.Milk runSonderform des Direkttransportes auf einer festgelegten Route mit vorgegebenen Abholzeiten und Eintreffzeiten von Abholadressen direkt an einen Empfänger in der Regel ohne Einbeziehung einer UmschlaganlageNiederzurrenKraftschlüssiges Anpressen des Ladegutes unter Einsatz von ZurrmittelnPalettenStapelbarer, unterfahrbarer Mehrwegladungsträger mit lasttragendem Aufbau zur Zusammenfassung von Gütern zu einer Ladeeinheit (VDI 3968)PrüflastTragfähigkeit x PrüflastfaktorRolloplaneVertikales SchiebeverdeckRungenVertikal tragende Elemente eines LKW-PlanendachesSammelgutverkehrSammeln der von den Verladern überwiegenden Einzelsendungen, die Zusammenfassung zu einer Sammelladung und die Verteilung der Einzelsendungen an die einzelnen EmpfängerSammelladungGütermenge, die bei mehreren Verladern abgeholt, ggfls. auf der Speditionsanlage gebündelt und mit einem Transportmittel zu einem Empfänger transportiert wirdSattelanhängerAnhänger mit SattelkupplungSäulenstapelungLagen mit gleichem Packmuster identisch übereinander gestapeltSendungGütermenge, die bei einem Verlader (Lieferant) an einem Versandort gleichzeitig für einen Empfänger an einem Empfangsort und für einen Anliefertermin übernommen, befördert und entladen wirdSperrbalkenQuer zu Fahrtrichtung formschlüssig mit dem LKW-Aufbau verbundenes Profil zur LadungssicherungStandsicherheitStandmoment / Kippmoment bezogen auf die KippkanteStecklattenHorizontale Verstrebungen zwischen 2 Rungen bei LKW-Ladepritschen mit PlanenaufbauStückgutEinzelpackstücke, die nicht in grösseren Ladeeinheiten für den Transport zusammengefasst werdenTellerflussRechtecktragteil von Paletten, die eine Säulenstapelung mit Zentriertem Formschluss zulassen (Gitterboxpalette)TransportBeförderung von Gütern in einem oder mehreren Abschnitten mit einem oder mehreren TransportmittelnTransportlabelAn Ladungsträgern / Ladeeinheiten befestigtes Etikett zur IdentifizierungTransportmittelEinheit eines Verkehrsmittels zur Beförderung von Gütern ( z. B. LKW)UmschlagenWechsel des Verkehrsmittels beim Befördern von GüternVDA-KLTNicht unterfahrbarer Ladungsträger aus PP, i.d.R. manuell handhabbarVerbundstapelungLagen mit ungleichem Packmuster übereinander gestapeltVerkehrOrtsveränderung von Personen, Gütern und FahrzeugenVerladenAlle Bewegungsvorgänge beim Beladen eines Fördermittels oder VerkehrsmittelsVerladerPerson oder Firma, die dem Frachtführer die Güter übergibt (§ 9 GGVS/E)VerladestelleOrt von dem die Güter anzuholen sind (z.B. Rampe / Tor)VerladungÜbergabe der Güter an den FrachtführerVerpackungGanze oder teilweise Umhüllung von Waren / Gütern zur Abgrenzung der Warenmenge, zur Sicherung der Ware oder zur Beförderungsfähigkeit der Ware nach HGB und VDI 3968VersenderAuftraggeber des SpediteursWareErzeugnis, Produkt, SacheWerkverkehrBeförderung von Gütern für eigene Zwecke mit unternehmenseigenen Transportmitteln im StraßengüterverkehrZurrmittelZugfeste bandförmige Gewebe zur Befestigung von Ladungen (VDI 2701)     Ähnliche Beiträge Ladungssicherung-ABC Ladungssicherung VDI 2700 Ladungssicherung PKW

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  24. Duo-Doppelkante

    DUO PLAST entwickelte als kompetenter, deutscher Blasfolienhersteller die DUO DOPPELKANTE (DDK). Die Besonderheit dieser patentrechtlich geschützten Folie ist die doppelte Folienstärke im Kantenbereich (z. B. besitzt eine 15 µm-Folie am Rand eine Stärke von 30 µm). Dadurch wird Folienabrissen, die zu über 90% an der Folienkante entstehen, entgegen gewirkt. Der Clou ist aber die beim Einstretchen durch die doppelten Kanten erzielte Netzstruktur, die eine deutlich höhere Palettenstabilität ermöglicht. Außerdem ergibt sich durch die Kantenverstärkung eine geringere Einschnürung der Folie, die insbesondere am kritischen Palettenfuß zu einem festen Verbund zwischen Palette und Packgut führt. Auch die DEKRA, Spezialist in Sachen Ladungssicherung, bescheinigt der Folie mit der doppelten Kante ausgezeichnete Eigenschaften. Mit doppelter Kante und hoher mechanischer Festigkeit setze sie einen neuen Trend. Firmen verwenden zunehmend hochwertige Stretchfolie, um ihre Ladeeinheiten zu sichern sowie das Ladegut vor Verlust, Verschmutzung, Zugriff und Feuchtigkeit zu schützen. Die neue DDK-Folie leiste nach Beurteilung der DEKRA durch ihre doppelte Kante zudem einen deutlichen Beitrag zur Palettenstabilität und somit zur Ladegutsicherung. Darüber hinaus bietet die neue DDK aber noch viele weitere Vorteile. Ein über die gesamte Rolle gleichmäßig geringer Abrollwiderstand erleichtert die Verarbeitung, senkt den Geräuschpegel und verhindert eine ungewollte mechanische Dehnung. Der wesentlich höhere Weiterreißwiderstand und die bessere Maximaldehnung der DUO DOPPELKANTE ermöglichen einen problemlosen Einsatz auf Vollautomaten. Essenziell bietet die DUO DOPPELKANTE den Anwendern völlig neue Möglichkeiten. Die verbesserte Gelegenheit zur Reduzierung der Folienstärke sowie die höhere Dehnbarkeit der Folie garantieren signifikante Materialeinsparungen. Eine Reduzierung des Materialverbrauchs von mehr als 30 - 35% ist keine Seltenheit bei Einsatz der DDK-Folie. Folglich werden im Ergebnis niedrigere Verpackungskosten und ein geringerer Entsorgungsaufwand erzielt. Die Schonung von Ressourcen und der Schutz der Umwelt sind weitere Vorteile der einzigartigen Folieninnovation. www.duoplast.ag DDK-Folie, DUO DoppelKante, DDK-Stretchfolie, Stretchfolie, Ladungssicherung, Transportsicherung, Netzstruktur     Ähnliche Beiträge Direktzurren Diagonalzurren Dichtungen VDI 2700

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  25. Betonteile

    Neue VDI-Richtlinie VDI 2700 Blatt 10 zur Ladungssicherung für Betonteile In Arbeit befindet sich die neue Richtlinie zur Ladungssicherung für die Bereiche paketierfähige palettierte Betonwaren, Beton-Rohre und Beton-Schachtbauteile sowie Betonbauteile wie Beton-Decken, Beton-Wände und Beton-Fertigplatten. Auch ohne dass ein Unfall passiert wäre, stellt sich in der Praxis häufiger die Frage, ob im konkreten Falle eine Ladung korrekt gesichert ist oder nicht, nämlich bei den routinemäßigen Lkw-Kontrollen der Ladungssicherung durch die Polizei. Der Interpretationsspielraum war dabei für Betonwaren und Betonfertigteile eher groß. Erschwerend kommt hinzu, dass das Polizeiwesen Ländersache ist. Was in Nordrhein-Westfalen gerade noch bei Kontrollen der Ladunssicherung durchgeht, kann in Niedersachsen möglicherweise beanstandet werden. Angesichts des gewachsenen Aktionsradius ihrer Lieferungen haben die Beton- und Fertigwerke ein vitales Interesse an einer länderübergreifenden Rechtssicherheit bei der Ladungssicherung. Auf Initiative des BDB - Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V. hat sich 2006 ein Arbeitskreis Ladungssicherung konstituiert mit dem Ziel, eine übergreifende Richtlinie zu erarbeiten. Die Richtlinie wird drei Bereiche umfassen: Paketierfähige palettierte Betonwaren Betonrohre- und Beton-Schachtbauteile flächenartige Betonbauteile, d. h. Betondecken und Betonwände In mehreren Projektgruppensitzungen entstand ein erster Richtlinien-Entwurf für Beton-Deckenplatten und BetonWand-Fertigplatten. Mit diesem Arbeitsergebnis gelang der Schulterschluss mit dem VDI Verein Deutscher Ingenieure, einem wesentlichen Träger der deutschen Richtlinienarbeit zur Ladungssicherung. Zurzeit laufen die Arbeiten an einer neuen Richtlinie „VDI 2007 Blatt 10 - Ladungssicherung von Betonfertigteilen". Die Leitung der Arbeitsgruppe für die Erstellung des Teils 3 (Decken und Wände) der Richtlinie liegt bei der Syspro-Gruppe. Weitere Teilnehmer der Arbeitsgruppe kommen von der Universität Dortmund, der FDB Fachvereinigung Deutsche Betonfertigteile, Bonn, und von fünf Fertigteilwerken. Auch Transportunternehmer und Hersteller von Antirutschmatten arbeiten in der Gruppe mit. Parallel zu dieser Richtlinienarbeit hat die Syspro-Gruppe eine konzertierte Aktion mit Vertretern der Polizei in mehreren Bundesländern ins Leben gerufen. Ziel ist Harmonisierung des Transports über mehrere Kreis- bzw. Ländergrenzen hinweg. In Zusammenarbeit mit der DEKRA ist die nunmehr vorliegende Ladeempfehlung entstanden, die mit wenig Text auskommt und stattdessen Bilder sprechen lässt.Quelle: Syspro-Gruppe Betonbauteile e. V. Die Ladeempfehlung für Betonteile ist im Lasiportal, bei Marotech GmbH in Fulda oder bei der Syspro direkt erhältlich.     Ähnliche Beiträge Betriebsanweisungen Baustahlstäbe Baustahlmatten Beförderer

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  26. Antirutschmatten

    Antirutschmatten werden bei der Ladungssicherung zur Erhöhung des Gleitreibbeiwertes µ eingesetzt. Dadurch reduzieren sich die erforderlichen Vorspannkräfte beim Niederzurren und somit auch die Anzahl der Zurrgurte deutlich. Für die Ladungssicherung und den sicheren Transport sind Antirutschmatten und Antirutsch-Beläge (vulkanisierter Bodenbelag im Transport-Fahrzeug) die optimale Lösung. Insbesondere bei glatten oder nassen Ladeflächen oder Gütern ist die Rutschgefahr ohne Antirutschmatten besonders hoch. Teure Schäden und lebensgefährliche Unfälle sind mit Antirutschmatten vermeidbar. Hier finden Sie mehr zu Antirutschmatten …     Auch verspätete Warenzustellung - weil unterwegs Sicherungen oder Antirutschmatten nachzurüsten waren - und Ärger mit Ihren Kunden können durch Antirutschmatten und Anti-Rutsch-Produkte von MAROTECH verhindert werden. Wichtige Indikatoren für die Qualität von Antirutschmatten sind ihr Reibbeiwert, Druckbelastung, Zugfestigkeit und Reissdehnung. Wir sind dazu übergegangen, für unsere Antirutschmatten nur noch die Qualität MT "Premium" einzusetzen. Sie zeichnet sich durch gute Werte (z. B. Zugfestigkeit bei 8 mm = ca. 1,15 N/mm2) aus, ist für Schwerlasten gut geeignet und hat hohe Sicherheitsreserven. Nur ganz wenige Kunden nutzen noch Billigware (Einmalverwendung), die sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümelt" und das Ladegut noch beschleunigen kann.Aber auch das ist bald Geschichte: Wenn Blatt 15 der VDI 2700 in Kraft ist - der VDI hat den Gründruck schon angesagt - dürfen mindere Qualitäten (z. B. die Qualität 6510) nicht mehr eingesetzt werden. Spätestens der Staatsanwalt wird nach einem tödlichen Unfall die Qualität feststellen lassen, ob sie dem neuestem technischen Standard entspricht (z. B. VDI-Richtlinie VDI 2700 Blatt 15). Dann muss sich jeder Einkäufer überlegen, ob er mit einem Bein im Gefängnis stehen will, um ein paar Cent einzusparen. Wir fertigen für Sie Antirutschmatten, auf Wunsch auch billige Standardqualitäten. Bedenken Sie aber bitte, dass bei den Antirutschmatten billige Materialien nicht so hoch belastet werden können und besonders in kritischen Situationen (z. B. Ausweichmannöver oder harte Bremsung) zur "Kugelbildung" und "Seifigkeit" neigen. Das bedeutet, die Antirutschmatte kann sich durch zu geringen Bindemitteleinsatz wieder in ihre Bestandteile (Granulat) zerlegen. Die erforderliche Qualität der Antirutschmatten wird nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Bindemittel ist mit das Teuerste bei der Herstellung von Antirutschmatten. Setzt man weniger Bindemittel bei der Herstellung ein, kann man auch billige Antirutschmatten herstellen.     Schon viele Anwender mussten feststellen, dass sich billige Antirutschmatten nicht rechnen. Sie verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden, wie Antirutschmatten guter Qualität.Spätestens hier weiss der clevere Einkäufer, dass er mit hochwertiger Qualität Kosten einspart. Unser grösster Kunde hat es statistisch nachgewiesen: Bis zur Ablegereife konnten die Antirutschmatten MT Premium von MAROTECH bis zu 33 mal mehr eingesetzt werden, als billige Antirutschmatten.     Ähnliche Beiträge Antirutschbalken Ablegereife von Antirutschmatten Ablegereife von Zurrgurten Ablegereife von Spanngurten

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  27. Ablegereife von Spanngurten

    Spanngurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei: Beschädigungen am Gurtband bei Garnbrüchen durch übermäßigen Verschleiß Garneinschnitten (mehr als 10% an der Webkante) anderen bedenklichen Beschädigungen fehlenden und unleserlichen Kennzeichnungen Beschädigung der Verbindungen (Naht) Verformung durch Wärmeeinfluss Schäden infolge aggressiver Stoffe (Chemikalien) Beschädigungen an der Ratsche Verschleiß an den Zahnkränzen gebrochener Spannhebel Verformungen des Spannelementes an der Schlitzwelle des Transportschiebers Beschädigungen am Haken Aufweitung des Hakens um mehr als 5% Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung Beschädigungen der Kennzeichnung fehlendes Gurt-Label (Etikett) wenn Daten auf dem Etikett nicht mehr lesbar sind Sonstige Hinweise zu Spanngurten / Zurrmittel Zurrmittel sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zukontrollieren. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. im Zweifelsfall dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen beschädigte Spanngurte dürfen nur von sachkundigen Personen repariert werden bei scharfkantigen Ladegütern müssen geeignete Kantenschutzwinkel / Kantenschützer / Kantenschoner / Kantengleiter / Kantenschutz / Kantenschutz-Platten zum Schutz des Spanngurtes vor Beschädigungen eingesetzt werden rutschhemmende Materialien (z.B. Antirutschmatten) sind als Kantenschutz / Kantenschoner nicht geeignet eine optimale Ladungssicherung erreichen Sie durch den Einsatz von Antirutschmatten + Kantenschutzwinkel + Zurrgurten Fundstellen zu Rechtsquellen: DIN EN 12195-2Ladungssicherheit auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit - Teil 2:Zurrgurte aus Chemiefasern VDI 2700 Blatt 3.1Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Gebrauchsanleitung fürZurrmittel Merkblatt zur Ladungssicherung: Ablegereife von Zurrgurten (Spanngurten)Hier können Sie das Merkblatt der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und des BGL herunterladen ... www.bgl-ev.de/images/downloads/programme/merkblatt_ablegereife.pdf Stand: Februar 2009, Quelle: © Herausgeber:Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.60487 Frankfurt/Main undBerufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen22765 Hamburg Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck undVervielfältigung, auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung derHerausgeber gestattet. Dies gilt insbesondere für Übersetzungen, Mikroverfilmung unddie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden; eine rechtliche Gewähr für dieRichtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.     Ähnliche Beiträge Ablegereife von Zurrgurten Ablegereife von Antirutschmatten Antirutschmatten VDI 2700

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  28. Ablegereife von Antirutschmatten

    Ablegereife (VDI 2700 Blatt 15) für Antirutschmatten zur Ladungssicherung aus PU-gebundenem Gummigranulat Ablegereife bedeutet, dass ein Hilfsmittel der Ladungssicherung nicht mehr eingesetzt werden darf. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die Ablegereife wird erreicht, wenn nur einer der nachfolgenden Punkte zutrifft .. Abrieb auf der Oberfläche Aufgequollene Stellen  Ausgebrochene Materialien  Bleibende Druckstellen oder Verformungen Risse Schäden durch Kontakt mit aggressiven Stoffen Verschmutzung die Funktion beeinträchtigt Versprödung Gemäß der VDI-Richtlinie 2700 ff. müssen rutschhemmende Materialien (rhM) - also auch Antirutschmatten - von einem unabhängigen Institut geprüft werden. Sie dürfen dann auch bis zur Ablegereife (VDI 2700 Blatt 15) eingesetzt werden. Geprüfte Antirutschmatten für die Ladungssicherung - die auch für Mehrfachverwendung geeignet sind und bis zur Ablegereife benutzt werden können - finden Sie hier ... Ähnliche Beiträge Antirutschmatten Antirutschmatten werden bei der Ladungssicherung zur Erhöhung des Gleitreibbeiwertes µ eingesetzt. Dadurch reduzieren sich die erforderlichen Vorspannkräfte beim Niederzurren und somit auch die Anzahl der Zurrgurte deutlich. Für die Ladungssicherung und den sicheren Transport sind Antirutschmatten und Antirutsch-Beläge (vulkanisierter Bodenbelag im Transport-Fahrzeug) die optimale Lösung. Insbesondere bei glatten oder nassen Ladeflächen oder Gütern ist die Rutschgefahr ohne Antirutschmatten besonders hoch. Teure Schäden und… Antirutschbalken Bisher stellen Verlader schwere Teile wie Betonelemente, Maschinen, Rohre / Rohrbünde, Stahlträger oder Verladegestelle auf Holzbalken oder Kanthölzer. Damit kann das Ladegut beim Kunden einfacher mit dem Gabelstapler entladen werden. Teilweise muss auch die Ladung (z. B. Stahlträger) mit Kanthölzern als Zwischenlage getrennt werden.     Die Vorgaben der VDI-Richtlinie 2700 ff. machen jedoch eine… Absender Absender ist, wer mit dem Beförderer einen Beförderungsvertrag schließt. Wird kein Beförderungsvertrag geschlossen, gilt der Beförderer als Absender. Insbesondere sind für den Absender die §§ 412, 426 und 427 HGB (Handelsgesetzbuch) wichtig: § 412 HGB - Verladen und EntladenSoweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher… Ablegereife von Zurrgurten Zurrgurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei Beschädigungen am Gurtband bei Garnbrüchen durch übermäßigen Verschleiß Garneinschnitten (mehr als 10% der Breite an der Webkante) anderen bedenklichen Beschädigungen fehlenden und unleserlichen Kennzeichnungen Beschädigung tragender Nähte Verformung durch Wärmeeinfluss Schäden infolge aggressiver Stoffe (Chemikalien) Beschädigungen an der Ratsche… Product query unexpected return: Not Found

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  29. Antirutschbalken

    Bisher stellen Verlader schwere Teile wie Betonelemente, Maschinen, Rohre / Rohrbünde, Stahlträger oder Verladegestelle auf Holzbalken oder Kanthölzer. Damit kann das Ladegut beim Kunden einfacher mit dem Gabelstapler entladen werden. Teilweise muss auch die Ladung (z. B. Stahlträger) mit Kanthölzern als Zwischenlage getrennt werden.     Die Vorgaben der VDI-Richtlinie 2700 ff. machen jedoch eine bessere Sicherung erforderlich. Die Ladungssicherung nur mit Zurrgurt oder Zurrkette reicht oftmals bei den Schwerlasten nicht aus. Zusätzlich muss zur Erhöhung des Gleitreibwertes mit Antirutschmatten auf und unter den Kanthölzern gesichert werden.     Verlader und Speditionen gehen immer häufiger dazu über, die Kanthölzer mit Antirutschmatten zu bekleben, da sie die Antirutsch-Balken wiederkehrend verwenden. Bei dauerhafter Verwendung ist die Haltbarkeit von verklebten PU-gebundenen Antirutschmatten aus Gummigranulat nicht ausreichend, sie müssen zu oft erneuert werden.     MAROTECH hat für die Ladungssicherung Antirutsch-Balken aus Gummi entwickelt     Für dauerhafte Verwendung beim Transport schwerer Lasten hat die MAROTECH in Fulda drei verschiedene Antirutsch-Balken / Antirutschbalken aus Gummi für eine richtlinienkonforme Ladungssicherung neu entwickelt.     Die Ladungssicherung nur mit Zurrgurt oder Zurrkette und Formschluss reicht nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 2700 ff. oftmals bei Schwerlasten wie Betonwände, Betondecken, Betonelemente, Maschinen, Rohre / Rohrbünde, Stahlträger oder Verladegestelle nicht aus. Teile der Masse sind noch ungesichert und man läuft Gefahr, dass die Polizei den Transport stilllegt und Nachrüstung von rutschhemmenden Materialien verlangt.Deshalb wird zur Erhöhung des Gleitreibwertes mit Antirutschmatten auf und unter den Kanthölzern zusätzlich gesichert. Dies reicht für einmalige Verwendung aus.     Für eine dauerhafte Anwendung sind die neuen Antirutschbalken aus Gummi jedoch kostengünstiger als die bisherige Lösung, Kanthölzer oder Holzbalken immer wieder neu mit Antirutschmatten zu bekleben.     Ähnliche Beiträge Antirutschmatten Absender Ablegereife von Antirutschmatten Ablegereife von Zurrgurten

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  30. Die Laderampe in der Logistik

    Die Laderampe oder auch Verladerampe dient dem Material- und Warentransport in, und aus einem Bauwerk hinaus und dem Beladen und Entladen von Transportfahrzeugen. Die einfachste Form einer Verladerampe besteht aus einer starren Betonrampe, an der die Transporter seitlich (Seitenrampe) oder rückwärts (Kopframpe) heranfahren. Laderampen sind oft ein fester baulicher Bestandteil an Lagerhäusern oder Lagerhallen, Industriegebäuden und gewerblichen Bauten, deren Aufgabe die Verteilung und Bereitstellung von Fracht für den Weitertransport ist. Eine weitere Aufgabe der Laderampe ist der Niveauausgleich der Höhendifferenz zwischen Lagerräumen und der Ladefläche des Fahrzeugs. Im Gebäude selbst wird die Höhendifferenz zwischen Verladerampe und Lagerraum durch (mobile) Rampen, Staplerfahrzeuge sowie verschiedene Arten von Lastenaufzügen bewerkstelligt. Die Höhe von Auffahrrampen Die Höhe der Auffahrrampe liegt zwischen 1,20 und 1,30 Meter, da dies bei den meisten Lkw der Ladeflächenhöhe entspricht. Viele Lkw oder Anhänger sind mit einer hydraulisch höhenverstellbaren Alu-Rampe ausgestattet, die die Lücke zwischen Gebäuderampe und Fahrzeugladefläche schließt. Bei luftgefederten Kraftfahrzeugen kann der Höhenunterschied zur Beladung und Entladung mittels der verstellbaren Federung angeglichen werden. Verladerampen mit vertieftem Anfahrbereich  Manche Lager verfügen über Ausführungen von Laderampen mit abgesenktem Anfahrbereich. Dabei wird die Ladefläche des Kfz baulich auf das Höhenniveau des Hallenbodens gebracht, indem der Wagen in eine Vertiefung fährt, die sich vor der Gebäuderampe befindet. Dieser Rampentyp findet sich häufig im Wareneingangsbereich von Großmärkten und Discountermärkten. Bei Laderampen an Eisenbahngleisen befindet sich die Rampenhöhe auf der Höhe des Bodens der Güterwagen. Auch bei der Güterverladung aus oder in Güterwaggons werden mobile Verladerampen eingesetzt, um die Lücke zwischen Fahrzeug- und Gleisrampe auszugleichen.  Hand- und kraftbetriebene Überladebrücken an Laderampen Die meisten Lagerhallen, insbesondere solche, in denen große Warenmengen und schwere Güter umgeschlagen werden, verfügen über Verladetore mit fest installierten Ladebrücken, die Überladebrücke genannt werden. An diese Laderampe fährt das Transportfahrzeug oder der Anhänger rückwärts an das Verladetor an. An der Ladekante befindet sich eine klappbare Ladebrücke, die kraftbetrieben oder handbetätigt auf die Ladefläche des Lkw aufgelegt wird. Diese Rampenform eignet sich für eine Vielzahl verschiedener Lkw, vom Jumbo-Lkw, Standard-Lkw mit Festaufbau sowie Kühlfahrzeugen. Mobile Verladerampen in der Ladungstechnik Zwischen Laderampe und Kfz verbleibt vielfach eine Lücke, die mit einer Überladebrücke, einem Überladeblech oder Verladeschienen geschlossen werden kann. Diese mobilen, teils klappbaren oder faltbaren Verladerampen oder Schienen werden aus Aluminium oder Stahl hergestellt. Bei Aluminium-Laderampen und bei solchen aus Stahl muss auf die zulässige Tragkraft geachtet werden, die auf den Rampen ausgewiesen sein muss. Den verschiedenen berufsgenossenschaftlichen Regeln entsprechend werden diese Auffahrrampen wie folgt definiert: Ladestege: mobile Einrichtungen, die dem Gehverkehr und dem Verkehr mit handbetätigten oder handgeführten Transportmitteln zwischen den Ladeflächen von Gebäude und Transportfahrzeug dienen. Ladeschienen, Verladeschienen, Auffahrschienen: ortsveränderliche und im Paar verwendete Schienen, die den Warentransport mit kraftbetriebenen Transportmitteln wie Elektrostaplern zwischen Gebäude- und Fahrzeugladefläche dienen. Fahrbare Rampen oder Auffahrrampen: mobile Ausführungen, die das Be- und Abfahren von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern zu Lkw-Ladeflächen vom Boden aus ermöglichen. Die Steigung der mobilen Rampe darf 12,5 Prozent beziehungsweise ca. 7° nicht überschreiten. Die Abmessungen der teilweise klappbaren und mobilen Verladerampen und Verladeschienen ist seitens der anerkannten Regeln klar definiert. Bei Ladebrücken und Rampen, die mit handbetätigten Transportmitteln mit einer Spurweite von mehr als 0,75 m befahren werden, muss die Breite der mobilen Verladerampe der Weite der Spur des Transportmittels und einem Zuschlag von 0,50 Metern entsprechen. Bei kraftbetriebenen Transportmitteln mit einer Spurweite von mehr als 0,55 m muss die nutzbare Breite mindestens der des Transportmittels entsprechen. Der Sicherheitszuschlag beträgt hier 0,70 m. Ladestege müssen mindestens 0,55 m breit sein. Ladeschienen mindestens so breit, dass das Transportfahrzeug bei Lenkbewegungen korrigiert werden kann, ohne den Rand zu überfahren. Mobile Verladerampen müssen hinsichtlich ihrer Tragkraft gekennzeichnet sein und weitere Auflagen erfüllen. Mobile Laderampen, klappbare Rampen, Überladebrücken oder Auffahrschienen müssen bei Nichtgebrauch so gesichert sein, dass sie keine Gefahr beim Verladevorgang darstellen. Hilfsmittel und Zubehör für Laderampen Insbesondere die Oberflächen von Laderampen und die Wege vom Lager heraus müssen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit den Warentransport unterstützen. Hierfür werden folgende Hilfsmittel verwendet: Antidröhnplatten für Verladerampen zur Dämmung von Schall und Vibrationen sowie mit Anti-Rutsch-Beschichtung Anti-Rutschplatten und Bodenbeläge wie Noppenmatten oder Riefenmatten Anfahrrampen sollten zum Schutz des Gebäudes zudem mit Anfahrpuffern, Rammpuffern oder anderen Gummipuffern ausgestattet werden.     Ähnliche Beiträge Kraftschlüssige Ladungssicherung VDI 2700 Direktzurren Ladungssicherung PKW

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  31. Ablegereife von Zurrgurten

    Zurrgurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei Beschädigungen am Gurtband bei Garnbrüchen durch übermäßigen Verschleiß Garneinschnitten (mehr als 10% der Breite an der Webkante) anderen bedenklichen Beschädigungen fehlenden und unleserlichen Kennzeichnungen Beschädigung tragender Nähte Verformung durch Wärmeeinfluss Schäden infolge aggressiver Stoffe (Chemikalien) Beschädigungen an der Ratsche Verschleiß an den Zahnkränzen krumme Ratschen gebrochener Spannhebel Verformungen des Spannelementes an der Schlitzwelle des Transportschiebers Beschädigungen am Haken Aufweitung des Hakens um mehr als 5% Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung Beschädigungen der Kennzeichnung fehlendes Gurt-Label (Etikett) wenn Daten auf dem Etikett nicht mehr lesbar sind Sonstige Hinweise zu Zurrgurten / Zurrmittel Zurrmittel sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zukontrollieren. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. im Zweifelsfall dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen beschädigte Zurrgurte dürfen nur von sachkundigen Personen repariert werden bei scharfkantigen Ladegütern müssen geeignete Kantenschutzwinkel / Kantenschützer / Kantenschoner / Kantengleiter / Kantenschutz / Kantenschutz-Platten zum Schutz des Zurrgurtes vor Beschädigungen eingesetzt werden rutschhemmende Materialien (z.B. Antirutschmatten) sind als Kantenschutz / Kantenschoner nicht geeignet eine optimale Ladungssicherung erreichen Sie durch den Einsatz von Antirutschmatten + Kantenschutzwinkel + Zurrgurten Fundstellen zu Rechtsquellen: DIN EN 12195-2Ladungssicherheit auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit - Teil 2:Zurrgurte aus Chemiefasern VDI 2700 Blatt 3.1Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Gebrauchsanleitung fürZurrmittel Merkblatt zur Ladungssicherung: Ablegereife von ZurrgurtenHier können Sie das Merkblatt der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und des BGL herunterladen ... www.bgl-ev.de/images/downloads/programme/merkblatt_ablegereife.pdf Stand: Februar 2009, Quelle: © Herausgeber:Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.60487 Frankfurt/Main undBerufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen22765 Hamburg Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck undVervielfältigung, auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung derHerausgeber gestattet. Dies gilt insbesondere für Übersetzungen, Mikroverfilmung unddie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden; eine rechtliche Gewähr für dieRichtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.

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